AutobahnInitiative warnt vor Rastplatz

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Marc Spielmanns und Peter Westmeier in Lützenkirchen.

Marc Spielmanns und Peter Westmeier in Lützenkirchen.

Leverkusen – Stickig war es im Gemeindesaal von Sankt Maurinus in Lützenkirchen. Da half es wenig, die Türen und Fenster weit zu öffnen. Von Lärmschutz sollte später die Rede sein, und wie die Bürger nachträglich Spezialfenster beantragen können. Rund 200 Steinbücheler und Lützenkirchener waren trotz des schönen Wetters gekommen, um sich über die aktuelle Entwicklung zur Planung eines Rastplatzes für Fernfahrer an der Autobahn 1 zu informieren. Ein Rastplatz ohne Tankanlage wohlgemerkt. Die ist vom Tisch. Das dürfen die Mitstreiter der Initiative „Lev kontra Raststätte“ als Erfolg verbuchen. 1300 Teilnehmer des Protests hatten im vergangenen Jahr eine Menschenkette gebildet. Später räumte der Landesbetrieb ein, durch den Widerstand sei die Planung modifiziert worden. Das Bundesverkehrsministerium entschied gegen eine doppelseitige Tankanlage, die die bestehende in Remscheid ersetzen sollte, und nannte als Grund unter anderem die Topographie. Doch die Initiative blieb wachsam – zu Recht, wie sich zeigen sollte.

„Aktuell plant der Landesbetrieb Straßen NRW auf rund 60 000 Quadratmetern mindestens 100 Lkw-Stellplätze in Lützenkirchen und Steinbüchel“, warnt die Initiative. Deren Sprecher Peter Westmeier bezeichnete die Planung als Damoklesschwert. Neue Stellplätze auf angebotenen zusätzlichen Flächen in Remscheid und Wermelskirchen habe die Behörde bislang abgelehnt. Angeblich sei eine andere Behörde mit der Prüfung befasst. Mit entsprechenden Gremien werde Straßen NRW in Verbindung treten. „Damit sind nicht die Bürger gemeint. Ich glaube denen gar nichts mehr“, sagte Westmeier. Er nannte Auswirkungen wie Abgase, Dauergeräusche durch Kühlaggregate, aufheulende Motoren – die Autobahn rücke näher. „Und das zwischen zwei Wohngebieten.“ Doch dort, wo der Lärm am stärksten sei, fasse die Stadt das Neubaugebiet Fester Weg ins Auge.

Deutliche Belastungen

Die Initiative gab das den Politikern im Saal zu bedenken. Die Lärmkarte des Umweltministeriums zeige deutliche Belastungen. Die Anwohnern könnten rückwirkend ihr Recht auf Lärmschutz geltend machen. Schlafforscher Marc Spielmanns, Chefarzt am Opladener St. Remigius-Krankenhaus, nannte eine neue Studie aus Berlin, an der über zehn Jahre 3000 Probanden teilgenommen hatten. Ergebnis: Bei einem Dauerschallpegel steigt auch bei Menschen mit festem Schlaf das Infarktrisiko. „Wir sprechen hier von 70 bis 90 Dezibel“, sagte Spielmanns. Ende der 70er Jahre war bei der Planfeststellung für die Autobahn 1 ein Lärmpegel von 55 Dezibel prognostiziert worden. Diese Zahl gilt für den Bereich Dürscheid als gesichert und dürfte nach Einschätzung der Leverkusener Raststättengegner auch für weite Teile Lützenkirchens und Steinbüchels gelten.

Werde der Pegel um 2,1 Dezibel überschritten, könne Schutz eingefordert werden – vorausgesetzt, der Betroffene stellt den Antrag binnen drei Jahren, nachdem er von nicht vorhersehbaren Wirkungen des Lärms in Kenntnis geriet. Die Frist für die Beantragung von Lärmschutz gilt innerhalb von 30 Jahre nach Fertigstellung des Straßenbauwerks. Neu ist, dass auch Mieter klagen dürfen. Die Dürscheider gingen mit Klagen bereits voran, Ergebnisse stehen noch aus. Doch sei versucht worden, sie abzuspeisen. Die Frist sei abgelaufen. Westmeier berief sich aber auf einen alten Artikel des „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom 18. August 1983, in dem über den fertiggestellten Autobahnanschluss Burscheid berichtet wird. Dort sei ersichtlich, dass die Planfeststellung auch den Leverkusener Streckenabschnitt erfasse. Die Frist für Klagen laufe somit bis Mitte August, so Westmeier. Musteranträge hat die Initiative auf ihrer Internetseite. Sie sammelt und gibt die Anträge dann jeweils an die Bezirksregierung weiter.

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