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Gericht40 Monate Haft für Einbrecher – 25 Taten in Leverkusen und Köln nachgewiesen

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Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Leverkusen – Es war wohl nur die Spitze des Eisbergs, die die 14. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts zu Gesicht bekommen hatte. Denn von den über 100 Taten, die zu der Einbruchserie Ende 2007 in Leverkusen und dem rechtsrheinischen Raum gehörten, war Dojan M. (Name geändert) nur die Beteiligung an 25 nachzuweisen. Aber auch dabei hatte die Bande, zu der der Angeklagte gehörte, Bargeld und Schmuck im Wert von über 150 000 Euro erbeutet.

Schon am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche hatte der 34-Jährige gestanden, von Anfang Dezember bis kurz vor Weihnachten 2007 den gemieteten Fluchtwagen gefahren und gelegentlich Schmiere gestanden zu haben. Dabei hatten er und seine Komplizen in Leverkusen Ein- und Mehrfamilienhäuser im Buschkämpchen, an der Weiherstraße, Erfurter Straße, Völklinger Straße, Flensburger Straße, Kunstfeldstraße, Roonstraße und Sonderburger Straße heimgesucht.

In Einzelfällen war ihnen dabei Diebesgut im Wert von über 18 000 Euro, an anderen Tatorten auch bis zu 29 000 Euro in die Hände gefallen. In dieser kurzen Zeitspanne belief sich allein der Anteil von Dojan M. auf stolze 35 000 Euro, von denen er aber nur 10 000 Euro tatsächlich erhalten hatte, weil die Polizei die Bande auffliegen ließ.

Der Zugriff am Abend des 19. Dezember geriet dabei durchaus spektakulär, weil das Mobile Einsatzkommando mehrere Schüsse auf das Tatfahrzeug abfeuerte. Allerdings waren die Beamten „so mit Schießen beschäftigt, dass sie vergaßen, die Bande auch festzunehmen“, wie die Vorsitzende Richterin Jennifer Otten anmerkte. Tatsächlich konnten damals alle Insassen bis auf einen entkommen. Dojan M. gelang es sogar, sich mit Hilfe eines Hehlers über Frankreich in seine montenegrinische Heimat abzusetzen, die er bis zum vergangenen Dezember nicht mehr verließ.

Geständnis gewürdigt

Offenbar im Glauben, dass längst Gras über die Einbrüche gewachsen sei, wurde der 34-Jährige dann allerdings bei der Einreise nach Deutschland zu seinem großen Erstaunen mit einem nach wie vor gültigen, internationalen Haftbefehl festgenommen. Vor dem Landgericht kam ihm jetzt unter anderem zugute, dass seine Taten schon neun Jahre zurückliegen und er weder davor noch danach jemals straffällig geworden ist. Ganz erheblich in die Waagschale fiel aber auch sein Geständnis, mit dem er es der Kammer ersparte, 25 Einbruchsopfer als Zeugen laden zu müssen.

Gleich zu Beginn des Verfahrens hatten die Beteiligten sich deshalb darauf verständigt, dass der Angeklagte nicht mehr als vier Haft befürchten müsse, wenn er reinen Tische mache. Die Staatsanwältin plädierte deshalb auf drei Jahre und acht Monate, während die Verteidigung drei Jahre für ausreichend hielt. Die Kammer verhängte letztlich drei Jahre und vier Monate. Nach Verbüßung der Hälfte davon darf Dojan M. auf die Abschiebung in seine Heimat hoffen.

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