Leverkusen-OpladenAnwalt spricht von einem „Denkzettel“ – Attacke mit Messer

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Symbolbild

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Leverkusen – So klar wie der Staatsanwältin und den Anwälten der beiden Opfer ist dem Verteidiger von Arcun L. (Name geändert) längst nicht, dass sein Mandant sich des versuchten Mordes schuldig gemacht haben soll.

Nicht einmal einen versuchten Totschlag sah Rechtsanwalt Uwe Krechel in seinem Plädoyer vor der 11. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts gestern als erwiesen an, sondern lediglich eine gefährliche Körperverletzung.

Der 31-jährige Angeklagte, räumte Krechel immerhin ein, habe die beiden Brüder an Weiberfastnacht 2015 auf der Goethestraße in Opladen zwar völlig Unvermittelt und hinterrücks mit einem Messer attackiert. Aber nicht, um sie zu töten, sondern um ihnen einen Denkzettel zu verpassen, weil sie kurz zuvor seinen Bruder vor einer Gaststätte an der Humboldtstraße krankenhausreif geprügelt hätten.

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Für den Verteidiger steht trotz des anderslautenden Gutachtens einer psychologischen Sachverständigen auch fest, dass sein Mandant derart wütend und alkoholisiert war, dass er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt habe.

Im übrigen habe Arcun L. sich schriftlich und im Prozess noch einmal mündlich bei den Brüdern entschuldigt und bemühe sich um finanzielle Wiedergutmachung. Wenn die Kammer all das berücksichtige, erklärte der Verteidiger, betrage die Mindeststrafe im Fall einer gefährlichen Körperverletzung lediglich einen Monat Gefängnis.

So weit ging Krechel mit seinem Antrag dann aber doch nicht, sondern forderte maximal drei Jahre und drei Monate.

Motiv Rache

Die Staatsanwältin hatte demgegenüber ausgeführt, dass der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Opfer heimtückisch ausgenutzt habe, als er den jüngeren Bruder mit zwei Stichen niederstreckte und dem älteren dann insgesamt elf Stiche, davon sieben in den Rücken versetzte.

Sein Motiv sei Rache gewesen, so dass er aus niederen Beweggründen gehandelt habe. Beide Opfer hätten an ihren schweren Verletzungen ohne weiteres sterben können, was Arcun L. zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Jens George und Frank Bayer, die Anwälte der Brüder, wiesen die Kammer in ihren Plädoyers nachdrücklich darauf hin, dass ihre Mandanten den Angriff zwar mit Mühe und Not überlebt hatten, aber bis heute schwer an den Folgen zu tragen hätten.

Neben körperlichen Einschränkungen handele es sich dabei auch um massive psychische Belastungen. Das Urteil soll kommende Woche Dienstag verkündet werden.

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