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VerkehrssicherheitNeue Norm zur Radweg-Geländern kommt die Stadt teuer

Lesezeit 2 Minuten
 Geländerhöhen   Foto: Ralf Krieger

Radfahrer in Gefahr? Die Geländer müssen erhöht werden - wegen einer Vorschrift.

  • Eine neue Vorschrift regelt die Höhe von Geländern an Radwegen, mindestens 1,30 Meter hoch müssen diese sein.
  • Für die Stadt Leverkusen wird das teuer.

Leverkusen – Manche Ausgabe würde sich die Stadtverwaltung sicher gerne ersparen. So müssen die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) jetzt 200 000 Euro locker machen. Für eine neue Vorschrift, die die Geländerhöhen an Radwegen regelt.

Die neue Norm „Technische Zusätzliche Vertragsbedingungen Ingenieurbauwerke“ besagt, dass Geländer erhöht werden müssen, die Radwege und Abgründe trennen. Brüstungen, die weniger als 1,20 Meter hoch sind, müssen die TBL mindestens auf 1,30 Meter aufstocken.

Man ermittelte 17 Geländer, die durch das Anschweißen von Metallschienen erhöht werden können. Das alleine verursacht schon einmal Kosten von gut über 100 000 Euro. Laut der neuen Norm sind etwa die Radwege an der Gustav-Heinemann-Straße, entlang der Tiefgarageneinfahrt Wöhlerstraße, die Dhünnbrücke in Schlebuschrath, der Moosweg und die Radwegunterführung am Klinikum unterm Karl-Carstens-Ring betroffen. Zusätzlich zu den 17 zu schweißenden Geländern geht man das Problem – wo es anders nicht geht – mit anderen Mitteln an: etwa mit einem Streifen groben Straßenpflasters entlang der Geländer. Auf solche Marterstrecken begibt sich kein Radler freiwillig, er bleibt auf Abstand. Hintergrund der neuen Verordnung ist eine Berechnung, dass es unter Umständen zu einem unglücklichen Überfliegen der Geländer kommen kann, wenn der Schwerpunkt des Radfahrers höher als ein Meter liegt. TBL-Chef Wolfgang Herwig: „Man kann das vielleicht so begründen: Die Leute sind größer geworden.“ Bisher wurden solche – hauptsächlich für Juristen relevanten – Gefahrenstellen gerne mit dem bei Radlern unbeliebten Schild „Radfahrer absteigen!“ gelöst. Das aber reiche in diesem Fall nicht, an diesen Absteige-Befehl halte sich sowieso so gut wie niemand.

Einen handfesten Grund für die neue Geländerrichtlinie scheint es dabei gar nicht zu geben. Herwig ist kein einziger Überschlag eines Radfahrers über eine zu niedrige Brüstung bekannt. Auch im jahrelang geführten, überregionalen Zeitungsarchiv findet sich nicht ein einziges Beispiel für diese Sorte Unfall. Herwig hat davon gehört, dass es vor Jahren einen Düsseldorfer Radfahrer über ein Geländer gerissen haben soll. Das Gerücht, dieser selten Unglückliche sei zudem betrunken gewesen, lässt sich nicht nachprüfen.

Auch wenn Herwig durchblicken lässt, dass er die Geländererhöhung für übertrieben hält, muss er die neue Vorschrift ernst nehmen. Denn die Stadt verliert den Versicherungsschutz. Falls das Unwahrscheinliche doch einmal geschieht, könnte es für die Stadt möglicherweise teuer, vielleicht sogar sehr teuer werden. Vielleicht. Dennoch will das niemand wagen.

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