Auto-WaschanlagenSonntags waschen wie in Overath ist keine Ausnahme

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Ein Auto wird in einer Waschanlage gereinigt. In Overath ist das derzeit auch sonntags möglich.

Ein Auto wird in einer Waschanlage gereinigt. In Overath ist das derzeit auch sonntags möglich.

Rhein-Berg – „Täglich geöffnet von 6 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags geöffnet“: Der vor einem Jahr eröffnete „Waschpark Overath“ wirbt offensiv mit den Öffnungszeiten, die ihm die Stadt Overath unter Missachtung des NRW-Feiertagsgesetzes in der Baugenehmigung zugestanden hat. Betreiber Stefan Schemuth hat mittlerweile verkündet, dass er überhaupt nicht daran denke, die Zeiten zu verändern. Ist er weit und breit der einzige „Sündenfall“, in dem sowohl der Schutz des christlichen Sonntags als auch das entsprechende Landesgesetz missachtet wird?

Ja und nein. Jedenfalls gibt es weitere sonntägliche Waschmöglichkeiten in Rhein-Berg. Manche Betreiber sprechen auch davon, dass sie eine Betriebsgenehmigung seitens der jeweiligen Kommune hätten. Und es gibt andere Betreiber, die sonntags ihre Waschstraßen, -garagen und Waschplätze geschlossen halten.

Duldung ohne explizite Erlaubnis

Von den anderen – geduldet oder genehmigt – geöffneten Anlagen unterscheidet sich der Waschpark Overath in einem Punkt: Während es sich bei denen ausschließlich um SB-Anlagen handelt, deren zum Teil ebenfalls vorhandenen Waschautomaten oder -garagen am Sonntag verschlossen blieben, war in Overath auch die automatische Waschgarage in Betrieb – das volle Waschprogramm mit Extra-Schaum und Wachs.

Im Rösrather Gewerbegebiet gibt es eine weitere SB-Waschanlage, deren Betreiber als Öffnungszeiten „6 bis 22 Uhr“ angibt – ohne jede Einschränkung für den Sonntag. Beim Test am Sonntagvormittag ist dort gerade ein Autowäscher am Werk. Die Anlage wird nach Angaben ihres Betreibers seit Jahr und Tag von der zuständigen Stadtverwaltung geduldet, ohne dass ihm eine Erlaubnis in die Baugenehmigung geschrieben worden wäre. Anscheinend hat sich noch nie jemand an dem SB-Waschplatz gestört – nicht einmal die Betreiber der direkt angrenzenden Tankstelle, deren Waschgarage sonntags geschlossen ist.

Dass sich noch niemand am Rösrather Sonntags-Waschplatz gestört hat, mag am rheinischen Lebensmotto „Leben und leben lassen“ liegen. Oder an der Lage im Gewerbegebiet unmittelbar an der A 3. Oder vielleicht an der Nähe zum nächsten Sonntags-Waschplatz: Keine zwei Kilometer entfernt, unmittelbar hinter der Stadt- und Kreisgrenze zu Lohmar/Rhein-Sieg Kreis, liegt eine große Tankstelle. Sie verfügt ebenfalls über mehrere SB-Waschplätze, die an diesem Sonntag auch genutzt werden. Die ebenfalls zur Tankstelle gehörende Waschanlage ist dagegen geschlossen.

Bericht an Landrat

Der Streit um den Overather Sonntags-Waschpark war ausgelöst worden durch die Beschwerde einer Konkurrentin, die sich bei den Öffnungszeiten ihrer 500 Meter entfernten Waschstraße ans Gesetz hält, sonntags geschlossen hat und sich dadurch benachteiligt sieht. Inzwischen befasst sich die Kommunalaufsicht mit dem Fall. In dieser Woche muss die Stadt Overath beim Landrat einen Bericht abliefern. Bürgermeister Jörg Weigt sagte am Dienstag auf Anfrage lediglich, die Stadt sei auf einem „guten Weg“. Eine Lösung zeichne sich ab. (sb)

Aber auch nördlich von Rösrath und Overath ist sonntags Leben auf dem einen oder anderen Waschplatz. So gibt es in Bensberg eine automatisierte Selbstbedienungstankstelle, zu der auch eine SB-Waschanlage gehört. An diesem Sonntagvormittag spritzen dort gerade zwei Autofahrer ihre Fahrzeuge ab. Eine Textilwaschanlage in der Nachbarschaft ist dagegen geschlossen.

Auf dem Gelände einer Waschanlage in Gladbach schließlich ist gerade ein Autofahrer damit beschäftigt, sein Fahrzeug mit einem Staubsauger von innen zu reinigen, zwei weitere Fahrzeuge stehen in Waschboxen. Höhepunkt bleibt aber der abschließende Besuch beim Waschpark im Overather Gewerbegebiet Diepenbroich. Hier sind nicht nur die SB-Wasch- und Staubsaugerplätze in Betrieb, sondern auch die Waschgarage.

Für den Sonn- und Feiertagsschutz macht es aus Sicht des Verwaltungsgerichts Aachen zwar keinen Unterschied, ob Autofahrer ihre Fahrzeuge an gewerblichen Plätzen selbst waschen oder sich lieber moderner Waschmaschinen mit Vorwäsche, Radwäsche, Waschen, Unterboden, Wachs und Trocknen bedienen. Das eine wie das andere sei ein Verstoß gegen das Gesetz, so die Aachener Juristen. Für die Konkurrenten der Sonntagswasch-Anbieter macht es aber sehr wohl einen Unterschied: Ein Kunde, der sonntags seinem Auto ein Vollbad im Waschpark gönnt, wird nicht montags schon wieder einen Konkurrenten ansteuern, um diesen für seine Rechtstreue zu belohnen.

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