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Bergisch GladbachKlagen gegen Bauvorhaben auf dem Steinbüchel-Gelände abgewiesen

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Das Projekt, das Areal des ehemaligen Steinbüchel-Geländes mit einem Gewerbekomplex aufzuwerten, liegt seit zwei Jahren auf Eis.

Das Projekt, das Areal des ehemaligen Steinbüchel-Geländes mit einem Gewerbekomplex aufzuwerten, liegt seit zwei Jahren auf Eis.

Bergisch Gladbach – Das Kölner Verwaltungsgericht hat beide Klagen gegen die Bauvorhaben auf dem ehemaligen Gelände der Firma Steinbüchel sowie an der Dechant-Müller-Straße abgewiesen. Aus rechtlicher Sicht dürfen die dort geplanten Projekte realisiert werden.

Aber eine schnelle Bautätigkeit wird es auf dem Steinbüchel-Gelände wohl nicht geben. Denn das benachbarte Unternehmen St. Gobain-Isover G+H AG ließ in der Verhandlung deutlichen durchblicken, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Die beiden Klagen richten sich zum einen gegen die von der Stadt Bergisch Gladbach erteilte positive Bauvoranfrage für ein Gewerbe- und Wohnquartier sowie gegen die Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit 32 Sozialwohnungen. Bauherr ist eine Steuerkanzlei aus Köln. Die Bauarbeiten an der Dechant-Müller-Straße haben schon begonnen.

Hinter den Klagen steckt die Angst des Industriebetriebs G+H als Hersteller von mineralischen Isolierstoffen, durch eine „vorrückende Wohnbebauung“ zukünftig Einschränkungen bei der Produktion hinnehmen zu müssen. Die neuen Anwohner könnten sich wegen Lärmbelästigung beschweren, möglicherweise könnte die Bezirksregierung als zuständige Aufsichtsbehörde die Flächen künftig als reine Wohngebiete bewerten und entsprechend die Schallschutzrichtwerte verschärfen. Für das Areal, auf dem verschiedene Branchen ansässig sind – Tierfutterhandel, Autohaus, Mineralölhandel, aber auch Wohnhäuser –, gelten die Richtlinien für ein Mischgebiet. Das bedeutet: In der Nacht darf ein Lärm von 45 Dezibel, am Tag von 60 Dezibel nicht überschritten werden. Auf die Rechtsanwälte von G+H machte die Zusage des Investors Jürgen Kops, alles zu tun, um Lärm fernzuhalten, keinen Eindruck. Sein 10 000 Quadratmeter großes Gelände wird abgegrenzt von der Kalk-, der Tannenberg- und der Dechant-Müller-Straße sowie dem Beit-Jala-Platz. Laut Planung sollten Gewerbegebäude – die Rede ist von einem Gesundheitszentrum – und ein Parkhaus entlang der Kalkstraße den Lärm des Werkes der St. Isover G+H abschirmen. Erst dahinter sollten Wohn- und Bürokomplexe entstehen.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts betonte wiederholt, dass durch die geplante Bebauung keine Nachbarschaftsrechte verletzt würden. Niemand habe Interesse daran, dem Industriebetrieb zu schaden. Dies hätten auch die Vertreter des städtischen Bauamtes beim Ortstermin im April immer wieder deutlich gemacht. Nicht zuletzt handele es sich bei G+H um einen der größten Gewerbesteuerzahler in Bergisch Gladbach.

Das Gericht schlug dem Unternehmen vor, doch selbst eine Lärmschutzwand entlang der Bahntrasse zu errichten: „Das ist besser, als durch alle Instanzen zu gehen“, sagte Ralf Marwinski, Vorsitzender Richter.

Doch die beiden Anwälte von G+H beharrten auf ihrer Position. Die neue Bebauung auf dem Steinbüchel-Gelände sei als eigenes Gewerbegebiet zu betrachten. Deshalb beantragten sie die Erstellung eines Emissionsgutachtens. Das Gericht lehnte dies ab mit der Begründung, dafür bestehe kein Anlass. Die neue Bebauung rücke nicht näher an den Betrieb heran.

Für den Investor Kops fühlt sich das Urteil nicht so richtig als Erfolg an: „Wir hängen schon so lange in der Luft“, sagt Architekt Jens Barsch. „Das Unternehmen hemmt die städtebauliche Entwicklung an dieser zentralen Stelle ohne Grund.“ Zwei Jahre lang dauere der Rechtsstreit jetzt schon. Und sollte G+H vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, würden bis zum Urteil wieder drei Jahre vergehen. Solange würde das Areal weiter brach liegen, erhoffte positive Impulse für die untere Hauptstraße blieben aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Urteilsbegründung muss noch verfasst werden. Danach gilt eine Frist von einem Monat für einen Antrag auf Berufung.

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