JuristischVorkaufsrecht der Stadt für das Zanders-Gelände muss nachgebessert werden

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Der Kauf des Zanders-Geländes, hier das Hauptgebäude, würde sich nach Ansicht der Stadt rentieren – trotz der hohen Investition.

Der Kauf des Zanders-Geländes, hier das Hauptgebäude, würde sich nach Ansicht der Stadt rentieren – trotz der hohen Investition.

Bergisch Gladbach – Der Erwerb von Teilen des Zanders-Werks Gohrsmühle durch die Stadt steht rechtlich möglicherweise auf schwachen Füßen und muss noch einmal im Rat behandelt werden: Für den 31. August wurde eine Sondersitzung angesetzt, um die Vorkaufsrechtsatzung, auf deren Grundlage die Stadt in den Kaufvertrag zwischen Zanders und der Firma Triwo eingestiegen ist, „nachzubessern“.

Das teilte Bürgermeister Lutz Urbach am Dienstag offiziell dem Stadtrat mit. Das Vorgehen war mit den Fraktionsvorsitzenden bereits in der Vorwoche abgestimmt worden. Hintergrund ist ein Hinweis des Verwaltungsgerichts Köln im Zusammenhang mit der Anfechtungsklage der Triwo gegen die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes.

Am Rande des Erörterungstermins teilte das Gericht mit, dass die Satzung noch einmal tiefergehend untersucht werden müsse. Dabei geht es um die Begründung des städtischen Eingreifens, die etwas vage mit städtebaulichen Maßnahmen beschrieben ist.

Diese Passage soll im Hinblick auf die Erfordernisse, die das Gericht sieht, präziser gefasst und dann vom Rat am 31. August beschlossen werden, so dass beim Gerichtstermin am 5. September bereits eine tragfähigere Formulierung vorliegt. Konkret muss die Gemeinwohlorientierung besser begründet, das Ziel einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung dargestellt und die beabsichtigen städtebaulichen Maßnahmen konkret benannt werden.

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Einen Teilsieg konnte die Stadt im Erörterungstermin immerhin insoweit verbuchen, als das Gericht keinen Grund für ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin Triwo in einem Eilverfahren sah. Wenn dem stattgegeben worden wäre, hätte die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben dürfen. So bleibt sie handlungsfähig und kann Fakten schaffen.

Dennis Müller von der Firma Triwo hält diesen Nachbesserungsversuch der Stadt für wirkungslos: „Entscheidend ist, ob die Satzung zu dem Zeitpunkt , als sie erlassen wurde, die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Das kann man nachträglich nicht mehr heilen. Unseres Erachtens nach ist die Ausübung des Vorkaufsrechts damit rechtsunwirksam.“

Rücktritt der Zanders GmbH

In der Ratssitzung informierte Urbach zum aktuellen Sachstand des Projektes Standortsicherung Zanders. Neben der Notwendigkeit vorsorglich die Satzung zu überarbeiten standen vier weitere Punkte im Zentrum seiner Ausführungen: die Abwicklung der Grundstücksübernahme, der Rücktritt der Zanders GmbH von den Kaufverträgen mit der Triwo Technopark Bergisch Gladbach GmbH, die Zusammenarbeit mit Zanders zur künftigen Entwicklung des Geländes sowie Fragen des Denkmalschutzes.

Der Stadtrat hatte am 22. Februar beschlossen, das Vorkaufsrecht auf der Basis der 2011 verabschiedeten Vorkaufssatzung wahrzunehmen. Die Firma Zanders war daraufhin, nachdem sie darüber per Bescheid am 9. März informiert worden war, von dem Vertrag mit Triwo zurückgetreten.

Inzwischen ist sie ein zweites Mal von dem Vertrag zurückgetreten, nachdem Triwo den Termin zur Zahlung des Kaufpreises untätig hat verstreichen lassen. Der Vertrag sei damit erloschen, stellte Urbach gegenüber dem Rat fest. Triwo-Sprecher Müller dagegen betont, dass die „Fälligkeitsvoraussetzungen zum Zahlungstermin nicht erfüllt waren. Da hätten wir uns auf ganz dünnes Eis begeben, wenn wir das was überwiesen hätten. Wir gehen aber davon aus, dass das Vorkaufsrecht unwirksam ist und alle Konsequenzen daraus rückabgewickelt werden müssen“.

Vertrag zwischen Triwo und Zanders

Nichtsdestoweniger steht Triwo noch mit einem Auflassungsvermerk im Grundbuch, und zwar erstrangig vor der Stadt. Diese Auflassung wurde nach dem notariellen Vertrag zwischen Triwo und Zanders eingetragen und kann auch erst gelöscht werden, wenn die Anfechtung des Vorkaufs erledigt ist. Die Stadt hat sich ebenfalls ins Grundbuch eintragen lassen, nachdem ihr Kaufvertrag mit Zanders am 28. März notariell beurkundet worden war.

Der Kaufpreis für Kaufgegenstand 1, den „Office-Bereich“, ist rückwirkend zum 1. Januar in den Besitz der Stadt übergegangen, der Kaufpreis wurde auch bezahlt. Die vermieteten Bürogebäude werden vorübergehend vom städtischen Immobilienbetrieb verwaltet, später sollen sie in den Bestand der neuen Zukunft Stadt Profil GmbH & Co KG übergehen.

Kaufgegenstand Zwei (zwei Entwicklungsflächen im Nordwesten und Süden des Gohrsmühle-Areals) sollen zum Jahresende in den städtischen Besitz übergehen. Dann wird auch der Kaufpreis fällig.

In Sachen Denkmalschutz wartet man nun auf eine Ministerentscheidung: Der Landschaftsverband Rheinland möchte die Papierfabrik als Ganzes in die Denkmalliste eintragen, die Stadt will nur 13 Einzelobjekte eintragen.

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