GerichtGladbacher verliert deutsche Staatsbürgerschaft – Entscheidung angemessen

Lesezeit 2 Minuten
Einbürgerung

Einbürgerungsurkunde. Symbolbild

  • Der Kreis hatte einem Bergisch Gladbacher marokkanischer Abstammung die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entzogen.
  • Der Fall landete vor dem Münsteraner OVG: Die Richter gaben dem Kreis nun recht.

Rhein-Berg/Münster – Die Münsteraner Oberrichter machten sich ihre Sache nicht leicht: Fast zwei Stunden lang berieten sie am Donnerstag nach einer einstündigen mündlichen Verhandlung über den Fall des Gladbachers marokkanischer Abstammung, dem die Kreisverwaltung Rhein-Berg die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entzogen hat.

Dann verkündeten sie ihr Urteil: Der Kreis hat richtig gehandelt. Das gegenteilige Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird aufgehoben.

Mit dem gestrigen Richterspruch wurde das erstinstanzliche Urteil nach fast sechs Jahren korrigiert. Der Kreis, in Münster vertreten durch seinen Ordnungsdezernenten Gerald Petri, hatte damals das OVG als Berufungsinstanz angerufen.

Der Vorsitzende Richter des 19. OVG-Senats, Bernd Kampmann, führte in die Sachlage ein und trug ausführlich vor, was die drei Berufs- und zwei Laienrichter alles juristisch würden prüfen müssen: Gab es „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, dass der Gladbacher durch die Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden wollte? Hat der Gladbacher die Behörde „arglistig getäuscht“? Hat die Kreisverwaltung ihr Ermessen korrekt ausgeübt? War es angemessen, den Gladbacher nicht wenigstens vorher anzuhören?

Die Antwort gaben die Oberrichter mit ihrem Urteil: Ja, es habe „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen des 35-Jährigen gegeben. Dazu zählten nicht nur mehrere Treffen mit zwei Al-Kaida-Anwerbern in Rheinland-Pfalz, sondern auch die Tatsache, dass der Gladbacher mehrfach von einem dritten Mann begleitet worden sei. Dafür habe er keine überzeugende Erklärung abgeben können, weder gegenüber dem Generalbundesanwalt, der ihn vernommen habe, noch gegenüber der Gladbacher Ausländerbehörde.

Ausreise wurde verhindert

Insofern blieb die Aussage des Kölner Verwaltungsrechtlers Dr. Söhnke Leupolt zu Beginn der Verhandlung vergeblich: „Mein Mandant befand und befindet sich auf dem Boden des Grundgesetzes, und das war nie nur ein Lippenbekenntnis.“

Die Münsteraner Oberrichter sahen es anders. Sie hielten auch die schnelle Vorgehensweise der Kreisbehörde 2010 für angemessen, weil diese eine Ausreise des Gladbachers habe verhindern wollen. Die Ehefrau des Gladbachers, die mit nach Münster gekommen war, um bei Bedarf Zeugnis für ihren Mann ablegen zu können, wurde nicht mehr angehört.

Dezernent Petri unterstrich, das Handeln der Behörde sei korrekt gewesen. Immerhin liege auch noch eine Aussage eines Zeugen vor, wonach für den Gladbacher Papiere besorgt werden sollten, damit der in den Irak reise.

Der Gladbacher selbst hatte im ersten Verfahren angegeben, dass seine Kontakte zu den dubiosen Männern rein privater Natur gewesen seien. Gesprochen worden sei nicht über den Heiligen Krieg, sondern über Frauen. Die Oberrichter überzeugte das nicht. Ob es für den Mann jetzt über den bestätigten Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft weitere ausländerrechtliche Konsequenzen gibt, wird nun die Kreis-Ausländerbehörde entscheiden müssen.

KStA abonnieren