ProzessTödlicher Fehler am Zebrastreifen – Radfahrer starb nach Kollision

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Bergisch Gladbach – Es war eine schicksalhafte Begegnung zwischen einem alten und einem jungen Mann, die sich am 25. Februar 2015 in Höhe des heutigen Beit-Jala-Platzes ereignete und fünf Monate später zum Tode des Älteren führte.

Autofahrer Bert Delling (Namen der Beteiligten geändert) fuhr an diesem sonnigen Wintertag gegen 11 Uhr von der Dechant-Müller-Straße kommend auf die Hauptstraße in Richtung Süden. Am Zebrastreifen übersah er, dass Rentner Martin Schmidt (78) auf dem Fahrrad seinen Weg kreuzte.

Zwei Jahre nach dem Zusammenprall stand am Mittwoch der 24-jährige Handwerker aus dem Oberbergischen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, das ihn am Ende zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilte.

Vor Gericht hatte zunächst Dellings Anwalt angegeben, sein Mandant sei durch die Sonne plötzlich extrem geblendet worden. Anschließend schilderte der junge Mann selbst die Sekunden vor dem Unfall: „Ich fuhr unter 30 und habe den Zebrastreifen beobachtet, sah aber niemanden. Dann gab es urplötzlich einen Knall. Ich bremste, stieg aus und leistete Erste Hilfe.“

Der Knall war der Zusammenprall des alten Herrn mit dem Auto, durch den Schmidt schwerste Verletzungen erlitt. Fünf Monate nach dem Unfall starb der Rentner, der nach den Worten seiner Tochter bis dahin ein sehr aktives und selbstständiges Leben geführt hatte und noch gemeinsam mit der Ehefrau zum Urlaub in die Berge gefahren war.

Der einzige unbeteiligte Augenzeuge des Unfalls, der 48-jährige Berufskraftfahrer Claudio Rabe, brach in seiner Aussage eine Lanze für den vor ihm fahrenden Autofahrer: „Der Radfahrer ist ohne Wenn und Aber über den Zebrastreifen gefahren – ohne überhaupt zu gucken.“

Der Unfall, so der Zeuge, hätte auch jedem anderen passieren können. Rabe nahm seinen engagierten Vortrag ein wenig zurück, nachdem ihn Richter Günter Mischke über das tödliche Ende in Kenntnis gesetzt hatte: „Das wusste ich nicht. Das tut mir leid.“

Am Ende verurteilte der Richter den bisher weder straf- noch verkehrsrechtlich vorbelasteten Angeklagten zu einer Geldstrafe auf Bewährung, und zwar zu 90 Tagessätzen zu je 20 Euro.

Auf jeden Fall zahlen muss er zudem 900 Euro an den Förderverein für das Hospiz am Vinzenz-Pallotti-Hospital. Argument: Auch wenn der Autofahrer geblendet gewesen sei, hätte er den Radfahrer doch sehen können, der Zeuge habe ihn ja auch gesehen. Richter Mischke: „Unfallgegner fallen nicht vom Himmel.“ Im Zweifelsfall hätte er abrupt bremsen müssen. Der junge Mann habe einen tödlichen Fehler gemacht.

Zu der vom Verteidiger angeregten Einstellung wegen des relativ geringen Verschuldens sei er als Richter nicht bereit gewesen, weil das den „Ruch einer Bagatelle gehabt hätte – und das war es nun gerade nicht“. Das sah auch der Angeklagte so: „Das ist jetzt nicht aus der Welt“, sagte er in seinem letzten Wort.

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