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Schnellimbiss ins GefängnisInhaftierte in Bergisch Gladbach bekommen Big Macs

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Symbolbild

Bergisch Gladbach – Die Zeiten, in denen in den Zellen der Polizei Wasser und Brot gereicht wurde, sind schon lange vorbei. Big Mac und Pommes von McDonald’s, gibt es aber wohl nur in Bergisch Gladbach. Seit dem 1. März wird in den Haftzellen der Kreispolizei Fast Food gereicht. „Seit Beginn des aktuellen Monats haben wir einen Vertrag mit dem Schnellrestaurant“, bestätigt Polizeisprecher Richard Barz.

Eine Umstrukturierung im Marienkrankenhaus zwang die Kreispolizeibehörde zu diesem außergewöhnlichen Schritt bei der Essensvergabe an kurzzeitig einsitzende Verdächtige und Täter. Der bisherige Essenslieferant des Krankenhauses, die Marienberg Service GmbH, beendete seine Zusammenarbeit mit der Klinik und kündigte gleichzeitig den Vertrag mit der Polizei zum 28. Februar.

Schneller Ersatz für bisherigen Essenslieferanten

Schneller Ersatz musste gefunden werden, und die Verantwortlichen der Kreispolizei entschieden sich für Fast Food von der gegenüberliegenden Straßenseite. Dort, schräg gegenüber der Polizeiwache, unterhält der amerikanische Burgerbrater an der Hauptstraße eine Filiale. „Der Standort und das rund um die Uhr verfügbare Angebot gaben den Ausschlag für die Entscheidung zugunsten von McDonald’s“, sagt Barz.

Die Zellenbewohner können aus einer Liste Gerichte auswählen, die in der Summe zwischen zwei und vier Euro liegen dürfen. Das gleiche gilt für das Frühstück. Mit dem ausgefüllten Bestellzettel begeben sich Polizisten erst einmal zum Schichtleiter. Der zeichnet die Bestellung ab, und es geht in das Fast-Food-Restaurant um die Ecke. Dort muss der Restaurantleiter die Bestellung abzeichnen.

Im Anschluss wird der Imbiss an die Beamten ausgehändigt. Diese bringen dann die Burger in die Zelle, der Bestellzettel geht in die Buchhaltung. „Früher war es einfacher, und der bürokratische Aufwand war geringer“, sagt Barz. Die Kollegen seien ins Krankenhaus gefahren, hätten eine entsprechende Menge an Speisen abgeholt, und am Monatsende habe das Krankenhaus die Rechnung geschickt.

Die Regelung der Essensausgabe

Rund 300 Mahlzeiten wurden im Jahr 2016 an die Gefangenen in den Hafträumen der Polizeiwachen im Kreisgebiet ausgegeben. 642 Menschen haben in diesem Zeitraum eine Nacht oder zumindest ein paar Stunden in den Zellen verbracht.

Die Essensausgabe an die Delinquenten ist gesetzlich geregelt. So gibt es einen geltenden Erlass für die Regeln in der Polizeigewahrsamsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort steht: Der Verwahrte ist angemessen zu verpflegen. Die Verpflegung besteht aus Frühstück, Mittag- und Abendkost. Auf Verlangen ist den Verwahrten vegetarische oder vegane Kost zu reichen. 

Diätkost nur auf ärztliche Anordnung

Diätkost soll von Amts wegen nur auf ärztliche Anordnung verabreicht werden. Den Verwahrten ist zu ermöglichen, Speisevorschriften ihrer Religionsgemeinschaft zu befolgen. Der Erlass muss von den Polizeibeamten aktiv umgesetzt werden. So reicht es nicht, abzuwarten, bis der Inhaftierte etwas zu essen verlangt. Barz: „Wir wenden uns direkt an die betroffenen Personen und fragen, ob sie etwas Essen möchten.“

Die Kündigung des Liefervertrags mit der Polizei war vermutlich ein Alleingang der Marienberg Service GmbH. Zumindest die Verwaltungsleitung des Marienkrankenhauses war noch am Donnerstag der Meinung, die Polizei könne zu jeder Zeit Verpflegung für die Kurzzeitinhaftierten abholen, und bot dies auch an.

Die Polizei sei ein gern gesehener Gast im Krankenhaus. Krankenhaussprecher Jörg Zbick: „Wir haben ein langjähriges und gutes Verhältnis zur Polizei und würden auch in Zukunft gern gesunde Ernährung für die kurzzeitig in Gewahrsam genommenen Menschen zur Verfügung stellen.“

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