Steinbüchel-GeländeInvestor fühlt sich durch Gerichtsverfahren ausgebremst

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Auf dem Gelände der ehemaligen Sanitärfirma Steinbüchel in Bergisch Gladbach tut sich seit Jahren nichts.

Auf dem Gelände der ehemaligen Sanitärfirma Steinbüchel in Bergisch Gladbach tut sich seit Jahren nichts.

Bergisch Gladbach – Investor Jürgen Kops muss einen zweiten Anlauf nehmen für eine Bebauung auf dem ehemaligen Steinbüchel-Gelände. Dabei muss er mit der Planung wieder bei null anfangen. Nach zwei Jahren Stillstand – so lange dauerte das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln – sind seine Kauf- und Mietinteressenten über alle Berge. Das bedeutet: Eine schnelle Bautätigkeit auf dem Gelände wird es nicht geben.

Die leerstehenden Betriebsgebäude der früheren Sanitärfirma werden also noch lange einen miserablen Anblick auf dem Weg ins Zentrum bieten. Wie berichtet hat das benachbarte Industrieunternehmen Saint-Gobain Isover G+H den Prozess verloren. Das Verwaltungsgericht hat die Klage gegen das Bauvorhaben von Kops zurückgewiesen.

Eine neue Planung muss her

Wider Erwarten hat G +H nun doch keinen Antrag auf Berufung gestellt. Noch in der mündlichen Verhandlung im Juni hatten die beiden Anwälte diese Möglichkeit in Betracht gezogen. Hinter dem Protest von G+H steckte die Angst, als Hersteller von mineralischen Isolierstoffen durch eine heranrückende Gewerbe- und Wohnbebauung zukünftig Einschränkungen bei der Produktion hinnehmen zu müssen. Die neuen Bewohner könnten sich wegen Lärmbelästigung beschweren. Die Klage richtete sich gegen die Stadt Bergisch Gladbach, die die Bauvoranfrage von Kops positiv entschieden hatte.

Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Aber loslegen kann Kops trotzdem nicht. „Die Ärzte, die in das geplante Gesundheitszentrum ziehen wollten, sind abgesprungen“, ärgert sich Kops. Sie hätten schon lange etwas anderes gefunden. Als Investor fühle er sich ausgebremst und geschädigt. 200 000 Euro hatte er in die Planung gesteckt – eine Kombination aus Gewerbe und Wohnquartier mit Parkhaus. „Alles für die Katz“, sagt der Grundstückseigentümer, „Es ist eben schwierig, in Gladbach etwas zu bauen. Man verliert die Lust daran.“

Statt Ärztezentrum nun reine Wohnbebauung?

Gerade vor dem Hintergrund der im Rahmen der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans geführten Debatte um mehr Raum für Gewerbe und Wohnen könne er solche Blockaden wie durch diesen Prozess nicht verstehen. Statt grüne Freiflächen im Landschaftsschutzgebiet zuzupflastern, sollten doch besser zuerst die vorhandenen innerstädtischen Reserveflächen genutzt werden. „Hier hätte schon längst etwas stehen können“, meint Kops und fügt hinzu, „schade um das schöne Grundstück“. Er sei sicher, dass eine Belebung des 10 000 Quadratmeter großen, brachliegenden Areals zwischen Kalk-, Tannenberg- Dechant-Müller-Straße und Beit-Jala-Platz positive Signale für die untere Hauptstraße und die Innenstadt senden würde.

Da sich das Konzept mit dem Ärztezentrum erledigt habe, prüfe er nun, eine reine Wohnbebauung hinzubekommen und führe in diese Richtung Gespräche. „Gewerbe in die Innenstadt zu holen ist ja bekanntermaßen schwierig. Es gibt eben keine direkte Anbindung zur Autobahn“, bedauert Kops. Enthusiasmus ist bei ihm nicht zu spüren: „Wer sagt mir denn, dass G+H mein nächstes Projekt nicht wieder torpediert?“

Die Stadtverwaltung begrüße es, dass für das brachliegende Grundstück in Hinblick auf die beantragte Bebauung Rechtssicherheit bestehe, sagt Stadtsprecher Marin Rölen. Doch sollte der Investor von dem bisherigen Mix aus Gewerbe und Wohnen abweichen, sei tatsächlich eine neue Bauvoranfrage notwendig. In diesem Fall müsste G+H als unmittelbarer Nachbar wieder in das Verfahren eingebunden werden. G+H gab auf Nachfrage dieser Zeitung keinen Kommentar ab.

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