StreitfallSteine auf der Hauptstraße und der Stationsstraße werden begutachtet

Lesezeit 3 Minuten
Dieser Streifen markiert, wo Fußgänger die Stationsstraße überqueren können. Und: er ist schon jetzt kaputt.

Dieser Streifen markiert, wo Fußgänger die Stationsstraße überqueren können. Und: er ist schon jetzt kaputt.

Bergisch Gladbach – Mit dem kleineren Streitfall beginnt am Samstag die Begutachtung der Gladbacher Fußgängerzone. Es geht um die Fußgängerquerung auf der Stationsstraße und die dort beschädigten Kantensteine sowie die Spurrillen. In einem zweiten Verfahren geht es um das Pflaster der Fußgängerzone.

Der Termin für diesen Ortstermin steht noch nicht fest. In beiden Fällen wird ein Gutachter zusammen mit Vertretern der Stadt, der Baufirma, des Planungsbüros und des Architekten die Lage prüfen. In beiden Fällen geht um die Frage, wer für die tiefen Fugen, abgesenkten oder beschädigten Steine verantwortlich ist. Letztlich geht es um viel Geld.

Norbert Kurth, der ehemalige Leiter des Kölner Straßenverkehrsamtes, ist inzwischen ein bundesweit eingesetzter Pflaster-Gutachter. Kurth ist Gladbacher und ganz sicher, wie der Termin mit seinen Kollegen ausgehen wird: „Jeder, der vom Fach ist, sieht sofort was hier los ist.“ An den Stellen, an denen die Kanten der Steine abgeplatzt sind, seien die Steine zu eng verlegt worden.

Weitere Schäden befürchtet

Und wenn die Fugen nicht regelmäßig verfugt würden, werde es weitere Schäden geben: „Die Steine platzen nur ab, wenn sie sich berühren.“ Zur Behebung der bereits eingetretenen Schäden gebe es nur ein Mittel: die alten Steine herausnehmen, neue Steine setzen und dann richtig verfugen. „Das ist natürlich aufwendig und sehr teuer.“ An wie vielen Stellen die Pflastersteine aufgenommen werden müssten, könne er nicht sagen. Das Pflaster in der Innenstadt ist der große Streitfall.

Kurth sieht die Stadt in ihrer Auseinandersetzungen in einer sehr schwachen Position. Denn die Fehler, argumentiert er, hätten von der damaligen städtischen Bauaufsicht erkannt und damals sofort behoben werden müssen. „Ich hätte im Zweifel die Baustelle geschlossen, aber niemals ein mangelhaftes Pflaster abgenommen.“ Jetzt, fünf Jahre nach der Abnahme des Pflasters, ist es seiner Ansicht nach zu spät, die ausführende Firma, den Architekten oder das Planungsbüro zu belangen.

Nächste Baustelle ist absehbar

Bestenfalls auf einen kleinen Abzug von der Schlussrechnung könne die Stadt hoffen. Eine kleine Entschädigung also, weil das Pflaster optische Mängel hat. Schließlich sei funktionell alles in Ordnung, wenn die Fugen regelmäßig und mit dem richtigen Material nachgesandet würden.

Marion Linnenbrink, Sprecherin der Stadt, verweist auf die komplizierte Gemengelage. Man befinde sich derzeit in einem „selbstständigen Beweisverfahren“. Damit soll ein gerichtliches Verfahren verhindert werden. Wenn also beide Seiten die Ergebnisse der Gutachter akzeptieren, wird es kein Gerichtsverfahren geben. Und sie verweist darauf, dass die Stadt schon bei der Abnahme des Pflasters auf die vielfältigen Mängel hingewiesen habe.

Nachbesserung der Fugen

Michael Metten, Chef der Firma Metten, die die Steine geliefert hatte, ist in dem ganzen Verfahren ein Zuschauer. „Wir haben unsere Steine geliefert, sie entsprechen den Vereinbarungen. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie sie gelegt worden sind und wie sie gepflegt werden.“ Unstrittig sei, dass etwas passiere müsse. Die Pflasterfugen müssten nachgesandet werden, bis sich wirklich nichts mehr bewege. Jeder Tag, an dem das nichts passiere, sei für das Pflaster ein verlorener Tag.

Fest steht, dass in jedem Fall die Fußgängerzone in absehbarer Zeit wieder zur Baustelle wird. Unklar ist nur noch, wie groß diese Baustelle wird und vor allem, wer sie bezahlt.

KStA abonnieren