Täter muss in HaftBrutaler Überfall auf Taxifahrer – „ich habe immer noch Schmerzen“

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Heribert Werheit in seinem Taxi. Die Entschuldigungsversuche des Angeklagten hat der Bergisch Gladbacher stets abgelehnt.

Heribert Werheit in seinem Taxi. Die Entschuldigungsversuche des Angeklagten hat der Bergisch Gladbacher stets abgelehnt.

Bergisch Gladbach/Köln – Der Gladbacher Heribert Werheit kann eine furchtbare Episode seines Lebens endlich abschließen.

Mehmet B. (Name geändert) und sein Komplize hatten den heute 70 Jahre alten Taxifahrer vor mehr als zwei Jahren überfallen und übel zugerichtet.

Vor dem Kölner Landgericht wurde der 35 Jahre alte Angreifer in einem Revisionsverfahren zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Verteidiger und Staatsanwaltschaft verzichteten auf ihr Recht, das Urteil erneut prüfen zu lassen.

Werheit war im Dezember 2014 nur knapp dem Tode entronnen. In der Nacht auf den 14. Dezember 2014 lauerten ihm zwei Männer an der Martin-Luther-King-Straße in Hand auf, prügelten mit Schlagstock und Baseball-Schläger auf ihn ein. Anschließend flüchteten sie mit 400 Euro Beute und dem Autoschlüssel des Taxis.

„Jetzt bin ich erleichtert. Endlich ist es zu Ende“, sagte Werheit direkt nach der Urteilsverkündung. Noch heute, mehr als zwei Jahre nach der Tat, kann der Gladbacher seine linke Hand nicht richtig gebrauchen.

„Meine Hand wird wohl nie mehr funktionieren, ich habe immer noch Schmerzen im Arm und mehrmals im Monat schlimme Kopfschmerzen“, beantwortete der 70-Jährige eine Frage des Vorsitzenden Richters nach den Folgen der Straftat. Immer noch habe er Stahlplatten in Arm und Hand. Die blieben auch drin.

Die Ärzte hätten ihm gesagt, die Schmerzen könnten stärker werden, wenn der Stahl herausoperiert würde. Angst vor ähnlichen Überfällen, wie direkt nach der Tat, habe er nicht mehr. Aber das Geschehene bleibe immer im Kopf und komme „immer wieder hoch“.

Verheerende Folgen für das Opfer

Die Langzeitfolgen der Straftat sah die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer als strafverschärfend an. Ebenso das lange Vorstrafenregister des Angeklagten, der schon im Jahr 2004 wegen eines Raubs in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

Strafmildernd für den Angeklagten sah die Staatsanwältin sein Geständnis und die Tatsache, dass der 35-Jährige in der Haft an Therapien teilgenommen hatte. Darüber hinaus hatte er in der Haft seine Drogensucht überwunden.

Eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und acht Monate forderte die Staatsanwaltschaft für den brutalen Überfall auf Werheit, vier Diebstähle und einen Betrug.

Nebenklägeranwalt Martin Krutt stellte im Anschluss noch einmal die verheerenden Folgen für seinen Mandanten dar und betonte die hohe kriminelle Energie und Brutalität der Tat. „Für einen einfachen Raub wäre die an den Tag gelegte Gewalt nicht notwendig gewesen“, sagte Krutt. Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode schloss sich im Wesentlichen den Plädoyers von Staatsanwältin und Nebenklageanwalt an, stellte aber den positiven Weg heraus, den sein Mandant in der Haft eingeschlagen habe. „Es tut mir leid, was passiert ist“, waren die letzten Worte des Angeklagten vor der Urteilsverkündung.

Mit sieben Jahren und neun Monaten Haft sprachen Richter und Schöffen ein Urteil einen Monat über der Forderung der Staatsanwaltschaft. In einem erst Prozess hatte die 17. Große Strafkammer des Landgerichts Köln Mehmet B. zu einer Haftstrafen von acht Jahren verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil gerügt und an das Kölner Landgericht zurückgegeben. Damals hatten die Richter vier Diebstähle als gewerbsmäßig eingestuft. Diese Einschätzung hat die 3. Große Strafkammer nun korrigiert.

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