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TerrorhelferRefrather soll Tod seines eigenen Sohnes bejubelt haben

Lesezeit 2 Minuten
In diesem Haus in Refrath hat einer der nun verurteilten Islamisten gewohnt.

In diesem Haus in Refrath hat einer der nun verurteilten Islamisten gewohnt.

Bergisch Gladbach – Seine Verhaftung im November 2014 hatte für großes Aufsehen gesorgt. Ein Blumenhändler aus Refrath, der den internationalen Terrorismus unterstützt?

Gestern, nach 79 Sitzungstagen, hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf einen vorläufigen Schlussstrich unter den Fall Mirza Tamoor B., genannt „Bruder Timur“, gezogen. Es verurteilte den mittlerweile 60-jährigen Angeklagten wegen Unterstützung terroristischer Vereinigungen zu sechs Jahren und drei Monaten Haft. Wie das OLG weiter mitteilte, können sowohl Mirza Tamoor B., deutscher Staatsbürger mit pakistanischen Wurzeln, als auch der Generalbundesanwalt noch Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Vier weitere Angeklagte verurteilt

Neben Mirza Tamoor B. verurteilte der Staatsschutzsenat vier weitere Angeklagte wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigungen „Ahrar al-Sham“, „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) beziehungsweise später „Islamischer Staat“ (IS) zu Haftstrafen zwischen acht Monaten sowie sechs Jahren und drei Monaten, deren Vollstreckung teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Senat sei zu der Überzeugung gelangt, dass die in Deutschland lebenden Angeklagten die terroristischen Vereinigungen zwischen Januar 2013 und September 2014 durch unterschiedliche Handlungen – Geldzahlungen, Übergabe von Fahrzeugen sowie „Hilfestellung bei der Ausreise und dem Anschluss von Rekruten an die Organisation“ – unterstützt hätten, teilte Gerichtssprecher Dr. Peter Schütz mit.

Der Angeklagte soll eigenen Sohn an Milizen vermittelt haben

Das Besondere am Fall von Mirza Tamoor B. war, dass er sogar seinen eigenen Sohn Jakub an islamistische Terrormilizen in Syrien vermittelt haben soll. Jakub B. kam nach Erkenntnissen der Behörden vermutlich bei Kampfhandlungen in Syrien ums Leben. Als der Vater davon erfuhr, soll er sich stolz gezeigt haben, dass sein Kind den „Märtyrertod“ gefunden habe.

Im Rahmen der 14-monatigen Hauptverhandlung hatte der 7. Strafsenat des OLG 45 Zeugen und fünf Sachverständige sowie eine Vielzahl von Telefongesprächen gehört. Nach Angaben des Gerichts bestritten die Angeklagten, soweit sie sich einließen, die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft.

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