Wer muss was zahlen?So teuer sind die Einsätze der Feuerwehr

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Vorsätzliche Brandstiftung – wie hier in einem Gladbacher Industriegebiet – wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Vorsätzliche Brandstiftung – wie hier in einem Gladbacher Industriegebiet – wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Bergisch Gladbach – „Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte zu retten und Gefahren abzuwehren ist die Aufgabe der Feuerwehr – und das in der oben genannten Reihenfolge“, sagt Jörg Huppatz, Wehrleiter der Bergisch Gladbacher Feuerwehr. Fast immer geschieht dies unentgeltlich für die Betroffenen. Fast immer: 1200 Einsätze fährt die Bergisch Gladbacher Feuerwehr durchschnittlich pro Jahr. „Davon haben wir im Jahr 2015 94 Einsätze berechnet“, sagt Rainer Holz, Mitarbeiter der Stadt Bergisch Gladbach. Rund 31 000 Euro flossen dadurch in die Stadtkasse. Allerdings dürfen nur wenige Einsatzszenarien in Rechnung gestellt werden. Und dafür hat der Gesetzgeber klare Regelungen vorgesehen.

Die Gebührensätze

Personaleinsatz in Euro/Stunde

Truppführer29 Euro

Wehrleiter56 Euro

Einsätze mit Fahrzeugen

Kommandowagen 25 Euro

Einsatzwagen25 Euro

Mannschaftstransportwagen

29 Euro

Rüstwagen RW184 Euro

Gerätewagen Gefahrgut 93 Euro

Tanklöschfahrzeug    bis 96 Euro

Fahrzeugbesatzung

Kommandowagen: eine Person

Einsatzleitwagen: eine bis vier Personen

Mannschaftstransportfahrzeug:bis zu acht Personen

Rüstwagen: vier bis sechs Personen

Löschfahrzeug: sechs bis acht Personen

Mehrzweckfahrzeug: bis zu acht Personen

Vorsätzliche Brandstiftung fällt unter die Einsätze, die an die Adresse des Verursachers weiter berechnet werden können. Eine im Rheinisch Bergischen Kreis eher seltene Situation. Holz konnte sich nur an „zwei bis drei Fälle“ in den vergangenen 16 Jahren erinnern. Ungeprüfte Brandmeldungen fallen ebenfalls unter die berechnungsfähigen Einsätze. Ein typisches Beispiel ist die Alarmierung der Feuerwehr durch ein Sicherheitsunternehmen, bei dem ein Alarm aufgelaufen ist. Wird der an die Kreisleitstelle weitergegeben und stellt sich als „Ente“ heraus, muss gezahlt werden.

Auch ein Motorbrand an einem Auto ist ein kostenpflichtiger Einsatz der Feuerwehr. Der Fahrzeughalter steht auch ohne Verschulden für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes gerade, kann sich den Rechnungsbetrag allerdings in der Regel von seiner Versicherung zurückholen.

So erhielt ein Bergisch Gladbacher Autofahrer vor wenigen Monaten einen Kostenbescheid über 316,50 Euro. Sein Auto war am frühen Morgen ohne Fremdeinwirkung in Brand geraten. Die Feuerwehr rückte an, löschte das lichterloh brennende Fahrzeug mit Wasser und Löschschaum. Drei Einsatzkräfte, ein Einsatzleiter und ein Löschfahrzeug waren im 92 Minuten am Einsatzort. Die Rechnung setzte sich wie folgt zusammen: 130,50 Euro für die Einsatzkräfte, 46,50 Euro für den Einsatzleiter und 139,50 Euro für das Löschfahrzeug. Aufgrund eines Gerichtsurteils muss die Kommune die Einsätze viertelstündlich abrechnen. Dadurch entstehen die ungeraden Rechnungsbeträge. Die Stadt weist auf den Rechnungen darauf hin, sich die Kosten von der Haftpflichtversicherung zurück zu holen.

„Tierrettungen immer umsonst“

Bei rund 70 Prozent der kostenpflichtig abgewickelten Einsätze handelt es sich, nach Informationen von Holz, um Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen. Sind die Alarmgeber auf die Kreisleitstelle geschaltet und es kommt zu Fehl-Alarmierungen, sind diese für den Betreiber kostenfrei. Läuft der Alarm bei einem Sicherheitsunternehmen auf und dieses schickt sofort die Feuerwehr los, muss der Betreiber seine Geldbörse zücken, falls sich die Alarmierung als Fehler erweist.

„Tierrettungen sind bei uns immer umsonst“, sagt Feuerwehrchef Huppatz. Schmunzelnd erzählt er von zwei Einsätzen in einem Krankenhaus. In beiden Fällen hatte sich eine Schlange hinter einem Heizkörper verkrochen. Meist geschehen Tierrettungen allerdings im Freien. In den letzten Jahren holten die Retter Pferde und Kühe aus Erdlöchern, befreiten eine Eule aus einem Ofenrohr und einen Reiher aus einem Stacheldrahtzaun. Bei grober Fahrlässigkeit könnten die Einsätze theoretisch dem Halter berechnet werden. Die Stadt Bergisch Gladbach verzichtet in der Regel, wohl auch, weil der Nachweis schwer zu führen ist.

Im Falle einer Brandstiftung wird muss der Täter für sämtliche Kosten der Retter gerade stehen. Mit einer Ausnahme: Ist der Täter psychisch krank, übernimmt die Allgemeinheit die Einsatzkosten.

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