BetrugUnbekannte geben sich als Spendensammler eines Kinderhospizes aus

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Unbekannte geben vor, für das Kinderhospiz zu sammeln. Doch die Einrichtung weiß davon gar nichts.

Unbekannte geben vor, für das Kinderhospiz zu sammeln. Doch die Einrichtung weiß davon gar nichts.

Rhein-Berg – Wer bei vorgeblich wohltätigen Straßensammlungen Geld spendet, läuft Gefahr, Betrügern aufzusitzen, denn eine Kontrolle dieser Sammlungen ist schwierig. Paul Falk, vielfach engagierter Ehrenamtler aus Overath-Steinenbrück und Mitglied der Bundesstiftung Kinderhospiz, warnt vor Sammlern, die in Untereschbach um Geld gebeten hätten, das angeblich dem Kinderhospiz Balthasar in Olpe zufließen sollte.

Falk: „Die Leitung des Kinderhospizes Balthasar in Olpe weiß aber von nichts.“ Eine Sammlerin habe angegeben, für einen eingetragenen Verein mit einem Allerweltsnamen aus dem Rheinland tätig zu sein. Dieser Verein, so Falk, falle seit Jahren auf. Behörden hätten Zweifel an einer zweckentsprechenden Verwendung der Spenden, und in Rheinland-Pfalz habe der Verein Sammelverbot. Mittlerweile hat Falk bei der Polizei Anzeige erstattet.

Polizei geht Hinweisen nach

Die Stadt Overath zeigte sich auf Anfrage überrascht: Die genannte Sammlung sei der Stadt bisher nicht bekanntgewesen, teilte Pressesprecherin Elke Becker mit. Spendensammlungen seien bereits seit vielen Jahren nicht mehr anzeigepflichtig.

Becker: „Wenn bei der Stadtverwaltung Anrufe eingehen, die auf dubiose Spendensammlungen hinweisen könnten, verweisen die Mitarbeiter der Stadt die Bürgerinnen und Bürger in der Regel an die Polizei, die dann gegebenenfalls tätig wird.“

Die Bergisch Gladbacher Polizei hat tatsächlich Kenntnis von der zweifelhaften Sammlung erhalten, bestätigte Sprecherin Claudia Kammann. Ein Beamter habe die Sammlerin auch überprüft. Kammann: „Wenn wir derartige Hinweise erhalten, gehen wir ihnen grundsätzlich nach. Wir versuchen, die Personalien der Sammler festzustellen und zu überprüfen.“

Grundsätzlich stehe in solchen Fällen der Verdacht des Betruges im Raum. Allerdings gebe es mehrere juristische Probleme: „Im Allgemeinen geht es bei Straßensammlungen um geringe Beträge, und Betrug in geringwertigem Rahmen wird nur auf Antrag verfolgt. Sie brauchen dann also jemanden, der sich betrogen fühlt.“ Und das ist dann laut Kammann die nächste Hürde für eine Strafverfolgung: Wer von vornherein skeptisch ist, wird erst gar kein Geld geben und kann dementsprechend nicht betrogen werden. Wer dagegen spendet, tut dies guten Glaubens und wird nicht auf die Idee kommen, er könne betrogen worden sein.

Diese Schwierigkeiten hielten die Polizei aber nicht davon ab, entsprechenden Hinweisen aus der Bürgerschaft nachzugehen. „Das tun wir auch bei anderen Hinweisen, beispielsweise auf Betteleien, die ja auch zur Grundlage beispielsweise eines Trickdiebstahls werden könnten.“

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