KasseAutomat an Kfz-Stelle gibt zu wenig Geld wieder – Kreis spricht von Einzelfall

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Der Kassenautomat der Kfz-Zulassungsstelle behielt im Fall von Andreas Klein 20 Euro Wechselgeld ein.

Der Kassenautomat der Kfz-Zulassungsstelle behielt im Fall von Andreas Klein 20 Euro Wechselgeld ein.

Rhein-Berg – Mit einem 50-Euro-Schein hat Andreas Klein an einem Kassenautomaten bezahlt. Im Nachhinein bedauert er das. Denn er bekam zu wenig Wechselgeld zurück, seine sofortige Reklamation hatte keinen Erfolg.

Das Problem trat in der Kfz-Zulassungsstelle im Kreishaus auf, dort meldete der Kürtener ein Fahrzeug ab und hatte eine Gebühr von 7,70 Euro zu bezahlen. Er gab seine 50 Euro in den Kassenautomaten ein und erhielt nur 22,30 Euro zurück, 20 Euro zu wenig. Auf seinem Kassenbeleg stand jedoch, er habe 42,30 Euro erhalten.

Er wandte sich sofort an eine Mitarbeiterin, diese notierte seine Daten und Kontonummer. Wenn sich bei der Abrechnung ergebe, dass der Automat zu viel Geld vereinnahmt habe, erhalte Klein seine 20 Euro zurücküberwiesen.

Geld hinterher telefoniert

Doch das Geld kam nicht auf seinem Konto an. Also fragte er nach und ließ nicht locker. Acht oder neun Telefonate habe er deshalb geführt, berichtet Klein. Das Ergebnis war ernüchternd: Laut Abrechnung habe der Automat korrekt gearbeitet. Daher gebe es keine Grundlage, die 20 Euro zurückzuerstatten. Welches Problem dahintersteckte, ließ sich in Kleins Telefonaten nicht klären. Allerdings wurde ihm versichert, der Vorgang sei ein „Einzelfall“.

Auch Frau bekam zu wenig Wechselgeld

Das mag der Kürtener nicht glauben: Er habe in der Kfz-Zulassungsstelle beobachtet, dass eine junge Frau auch zu wenig Geld vom Kassenautomaten zurückerhalten habe. Leider hat er keinen Kontakt zu ihr. Es bleibt die Erkenntnis, dass Klein nichts machen kann. „Das ärgert mich“, stellt er fest, „das widerspricht meinem Rechtsempfinden.“

Auch eine Anfrage bei der Pressestelle des Kreises hilft nicht weiter. Sprecherin Hannah Weisgerber berichtet, Mitarbeiter hätten den Automaten geöffnet und überprüft, ob sich ein Geldschein verhakt habe. Das sei nicht der Fall gewesen.

Keine Fehlfunktion nachgewiesen

Da auch die Abrechnung keine Unregelmäßigkeit aufweise, lasse sich keine Fehlfunktion nachweisen. „Wir haben keine Handhabe, das Geld zurückzugeben“, stellt sie fest. „Denn die Kasse stimmt.“ Weisgerber hält Kleins Schilderung für glaubwürdig. Das ändere aber nichts daran, dass sich kein Fehler belegen lasse, bedauert sie.

In seltenen Fällen sei eine Fehlfunktion des Automaten aufgetreten, berichtet Weisgerber, etwa einmal in ein oder zwei Monaten. In diesen Fällen sei der Fehler bisher aber stets nachweisbar gewesen. Vielleicht ist das ein Trost für Andreas Klein: Sein Fall ist demnach einzigartig.

Ärger auch mit Parkautomaten

Ärger mit Geld in Automaten gab es auch bei der Stadt Bergisch Gladbach. Hier ging es um Parkscheinautomaten. Die Stadtverwaltung stellte Fehlbeträge bei den Parkeinnahmen fest, die über Jahre in die Hunderttausende gingen. Zumindest in dieser Höhe ließen sich die fehlenden Beträge nicht durch Defekte in der Technik erklären. Es kam der Verdacht auf, Mitarbeiter könnten das Geld an sich genommen haben.

Doch das Amtsgericht sprach die Betroffenen vom Vorwurf des Diebstahls frei. Auch nachdem sie nichts mehr mit den Automaten zu tun hatten, blieben die Fehlbeträge in der städtischen Abrechnung. Nutzer berichteten jedenfalls immer wieder von Fehlfunktionen der Parkscheinautomaten. (tr)

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