KörperschaftssteuerGeschlechtertrennung bei Chören in Rhein-Berg kann teuer werden

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Konzert des Chores „Heimatklänge Nußbaum“ – mit Sigrid Althoff am Piano.

Konzert des Chores „Heimatklänge Nußbaum“ – mit Sigrid Althoff am Piano.

Rhein-Berg – Der Spruch der obersten deutschen Finanzrichter beunruhigt so manches Mitglied bergischer Männer- und Frauenchöre: Einer Freimaurerloge, per Satzung nur auf Männer als Mitglieder beschränkt, hat der Bundesfinanzhof die Gemeinnützigkeit aberkannt.

Künftig ist der Verein zur Körperschaftssteuer vom örtlichen Finanzamt zu veranlagen. Der Verein fördere die Allgemeinheit nicht, heißt es in der Begründung, weil er „ohne sachlichen Grund“ Frauen von der Mitgliedschaft ausschließe.

Passus in der Satzung

„Wir haben in unserer Satzung tatsächlich auch einen Passus, dass wir nur Männer aufnehmen“, bestätigt auf Nachfrage Karl-Heinz Setzekorn aus dem Chor Heimatklänge Nußbaum, einem reinen Männerchor aus Bergisch Gladbach. Bislang sei dies beim Finanzamt „nie ein Problem“ gewesen.

Aus seiner Sicht lasse sich nicht abschätzen, ob der Klassische Männergesangverein oder ein Frauenchor von den Folgen des Urteils betroffen seien. „Wir müssen intern darüber beraten.“ Dass der Chor keine Frauen als Mitglieder habe, lasse sich „aus sachlichem Grund“ aber erklären.

Chöre im Bergischen

Im bergischen Chorwesen gibt es nach wie vor eine Anzahl von Chören, die nur Männer oder nur Frauen aufnehmen; der MGV Herweg, Sängerchor Heiligenhaus, MGV Biesfeld, MGV Overath, Frauenchor Forsbach, MGV Liederkranz Refrath, MGV Fidelio Refrath, MGV Sängertreu Sand, MGV Eintracht Gronau, die Choryfeen Rommerscheid und so weiter.

Frauen haben heimlich mitgeprobt

Diese Liste kennt Hubert Appolt am besten. Der Kürtener ist Vorsitzender des Rheinisch-Bergischen Chorverbands, Dachverband der verbandlich orientierten Chöre. „Erst im vergangenen Jahr habe ich an einem Seminar teilgenommen, das sich mit diesem Thema befasst hat“, sagt Appolt. Der Tenor der Finanzbehörden sei seines Wissens nach bislang ein anderer gewesen. „Im Kinderchor sind ja schon dem Namen nach nur Kinder Mitglied.“ Gleiches müsse für Frauen- und Männerchöre allein aus ihrer Bezeichnung abgeleitet werden.

Der Vorsitzende kennt aber durchaus Situationen, in denen Frauen in einem klassischen MGV mitgeprobt haben. „Das hat aber keiner erfahren sollen.“ Beim Konzert des betreffenden Chores habe die Sängerin dann nicht mitgemacht.

Auch sei es Frauen mit besonders hohen oder tiefen Stimmlagen durchaus möglich, im männlichen Tenorbereich oder bei den Bassstimmen mitzusingen. Allein auf diese Weise werde die Geschlechtertrennung aufgehoben. Für den aktuellen Fall müsse geprüft werden, ob die Argumentation der Bundesrichter auf das Chorwesen anzuwenden sei.

Auf Chöre und Schützen verwiesen

In einer Presseerklärung des Bundesfinanzhof wird auf ebendiese geschlechtsspezifischen Chöre verwiesen sowie auf das Schützenwesen. Allerdings scheinen die bergischen Bruderschaftsvereinigungen nicht betroffen zu sein: Bei ihnen ist es mittlerweile üblich, Frauen sogar zu Schützenköniginnen zu küren.

Ob der Sportbereich ebenfalls tangiert wird, lassen die Richter offen. Neben den üblichen Männer- und Frauenteams wird in Bergisch Gladbach mit dem 1. Frauen-Fußball-Club (1. FFC) auch ein reines Team für Fußballerinnen geführt.

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