StaatsschutzHetzschreiben in Kürten sind strafrechtlich nicht relevant

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Kürten – Der Inhalt des in Kürten anonym verteilten Hetzschreibens gegen Zuwanderer weist keine strafrechtlich relevanten Passagen auf. Nach Prüfung durch Staatsschutz und Staatsanwaltschaft sei keine Straftat erkennbar, teilt die Kreispolizei mit. Die gegen die Asylpolitik gewandten Äußerungen seien „noch von der freien Meinungsäußerung gedeckt“.

In Kürten hatten die Flugblätter für große Aufregung gesorgt, einige Mitglieder der Initiative Fluchtpunkt Kürten hatten sich daraufhin an die Polizei gewandt. „Das Schreiben liegt dem Staatsschutz zur Kenntnisnahme vor“, sagt Polizeisprecherin Sheila Behlert. „Wir behalten den Vorgang weiter im Blick.“ (cbt)

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