Maximum ausgeschöpftVerkaufsoffene Sonntage für jede Straße in Rhein-Berg geregelt

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Der Martinsmarkt wird auch in diesem Jahr wieder den Rahmen für einen verkaufsoffenen Sonntag bilden.

Der Martinsmarkt wird auch in diesem Jahr wieder den Rahmen für einen verkaufsoffenen Sonntag bilden.

Rhein-Berg – Das Wortungetüm klingt sperrig: „Verordnungsermächtigung zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen“.

Dahinter verbirgt sich eine Vorschrift des Landes, die in jüngster Zeit einige NRW-Kommunen mächtig ins Schwitzen gebracht hat: Jeder verkaufsoffene Sonntag hat sich nämlich der örtlichen Festveranstaltung, dem Volks,- Händler- oder Straßenfest oder der Kirmes, unterzuordnen.

Ist die Sonntagsöffnung womöglich größer als das Volksfest, gibt es keine Genehmigung von den Bezirksregierungen. Oder es droht eine Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, mit guten Erfolgsaussichten. In Köln sind bereits mehrere verkaufsoffene Sonntage gerichtlich gestoppt worden.

Die Situation in den übrigen Kommunen

Odenthal: Die Odenthaler haben keinen klassischen verkaufsoffenen Sonntag. Stattdessen gibt es touristische Sonntagsöffnungen: Als Ausflugs- und Wallfahrtsort mit besonders starkem Tourismus durften bislang Kioske und Lädchen im Dom-Dorf Altenberg jährlich an 40 Sonntagen ab Februar bis zu acht Stunden öffnen. Ab 2017 gilt die Tourismusklausel für ganz Odenthal. Verkauft werden dürfen aber nur eng umgrenzte Sortimente für die Tagesgäste, Süßigkeiten, Essbares zum sofortigen Verzehr, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen, Devotionalien und für den Ort charakteristische Dinge.

Overath: In der Aggerstadt regelt eine Satzung die verkaufsoffenen Sonntage. Gefeiert wird im Hauptort zum „Overather Frühling“, festgesetzt auf den Sonntag, der 14 Tage auf Ostern folgt, ebenfalls in Overath-Mitte an einem Sonntag „anlässlich der Kirmes“ und am ersten Adventssonntag zum Overather Weihnachtsmarkt. Auch in den abseits vom Ortskern liegenden Gewerbegebieten Hammermühle und Diepenbroich darf geöffnet werden. Für Vilkerath gibt es zwei separate Termine, einen am zweiten Sonntag im Oktober zum Erntedankfest, den anderen zum ersten Adventssonntag anlässlich des Weihnachtsmarkts.

Kürten: In Kürten regelt das Ortsrecht die Termine, es werden nur zwei aufgelistet. Zum Herbst- und Bauernmarkt darf in Broich und Hungenbach am dritten Sonntag im Oktober geöffnet werden, zum Weihnachtsmarkt am ersten Adventssonntag in Kürten. Allerdings fiel der Herbstmarkt 2016 aus, und bei der Weihnachtsöffnung ist das Interesse der Händler eher gering.

Rösrath: Die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage des Jahres 2017 stehen noch nicht fest. Im Jahr 2016 waren die Geschäfte viermal in Kleineichen geöffnet (zur Neujahrskirmes, zur Frühjahrskirmes, zum Oktoberfest und zur Herbstkirmes), in Hoffnungsthal zu „Kunst und Klaaf“ im September, in Forsbach zur Waldbeerkirmes im Juli, in Rösrath zum Frühlingsfest (April) und zum Straßenfest (September). Am ersten Advent hatten Rösrather und Forsbacher Händler gemeinsam geöffnet, mit den Weihnachtsmärkten als Klammer. (ksta)

Auf die strikten Vorgaben hat die Stadt Bergisch Gladbach in Kooperation mit den Händlerbünden reagiert. Offenbar will man in der Verwaltung auf Nummer Sicher gehen und jeden Anschein eines Formfehlers vermeiden. Für sämtliche Festveranstaltungen hat die Verwaltung auf mehreren Seiten in einer Verwaltungsvorlage beschrieben, worum es geht, wie viel Besucher kommen und wer das Fest ausrichtet.

Maximum wird ausgeschöpft

Neu für 2017 sind Skizzen, die auf den Straßenzug genau festlegen, wo Geschäfte öffnen dürfen. Für die Stadtmitte ist dies das Gebiet zwischen Driescher Kreisel, An der Gohrsmühle, Stationsstraße, Paffrather Straße, Laurentiusstraße bis Am Broich und Schnabelsmühle. Läden, die an der oberen oder unteren Hauptstraße weiter entfernt liegen, dürfen sich der Ladenöffnung nicht anschließen.

Auch für die Stadtteile Refrath, Bensberg, Paffrath und Schildgen liegen entsprechende Skizzen vor, die das Festgebiet begrenzen. Der Rat hat kürzlich zugestimmt. Läden auf freier Strecke oder auf der grünen Wiese sind damit außen vor.

Für 2017 schöpft die Stadt das Maximum von elf erlaubten Sonntagsöffnungen voll aus, die Interessengemeinschaften haben wie in den Vorjahren einen abgestimmten Vorschlag vorgelegt. Zweimal wird erneut übergreifend in der Stadtmitte und in Bensberg gemeinsam gefeiert: am 2. April beim Frühlingsfest und am 5. November zum Martinsmarkt, der in Bensberg als „Martinizauber“ vom Martinilauf ergänzt wird. Gewertet werden die beiden Feste als eine gemeinsame Veranstaltung, mit gemeinsamen Motto und gemeinsamem Marketing.

Im Frühjahr geht es übergreifend um Mobilität in der Stadt, im November spannt St. Martin seinen Mantel über die beiden Feste. Ohne das Gemeinschaftskonzept hätte die Stadt auf einmal 13 verkaufsoffene Sonntage, zwei zu viel.

Die übrigen Termine sind traditionsgemäß, teils mit Volksfestcharakter, teils Händler-Brauchtum und seit vielen Jahren etabliert: Die Refrather feiern am 14. Mai ihr Kirschblütenfest, Bensberg am 18. Juni das Schloßstadtfest.

Zum Dorf- und Schützenfest in Schildgen öffnen die Geschäfte am 2. Juli, zum Paffrather Dorffest am 9. Juli. Bensberger Herbstfest (24. September) und Paffrather Oktoberfest (1. Oktober) folgen. Im Advent 2017 gibt es einen verkaufsoffenen Sonntag am 3. Dezember im Refrath (Festanlass ist das Winterdorf) und in der Stadtmitte am 17. Dezember mit dem Gladbacher Weihnachtsmarkt als großes Fest.

Wie die Stadtverwaltung ausdrücklich betont, seien die Verkaufssonntage nicht nur zum Verkaufen da. Sie dienten den Händlern auch zur Kundenpflege und Kundenbindung.

So ist die Situation in den übrigen Kommunen

Odenthal: Die Odenthaler haben keinen klassischen verkaufsoffenen Sonntag. Stattdessen gibt es touristische Sonntagsöffnungen: Als Ausflugs- und Wallfahrtsort mit besonders starkem Tourismus durften bislang Kioske und Lädchen im Dom-Dorf Altenberg jährlich an 40 Sonntagen ab Februar bis zu acht Stunden öffnen. Ab 2017 gilt die Tourismusklausel für ganz Odenthal. Verkauft werden dürfen aber nur eng umgrenzte Sortimente für die Tagesgäste, Süßigkeiten, Essbares zum sofortigen Verzehr, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen, Devotionalien und für den Ort charakteristische Dinge.

Overath: In der Aggerstadt regelt eine Satzung die verkaufsoffenen Sonntage. Gefeiert wird im Hauptort zum „Overather Frühling“, festgesetzt auf den Sonntag, der 14 Tage auf Ostern folgt, ebenfalls in Overath-Mitte an einem Sonntag „anlässlich der Kirmes“ und am ersten Adventssonntag zum Overather Weihnachtsmarkt. Auch in den abseits vom Ortskern liegenden Gewerbegebieten Hammermühle und Diepenbroich darf geöffnet werden. Für Vilkerath gibt es zwei separate Termine, einen am zweiten Sonntag im Oktober zum Erntedankfest, den anderen zum ersten Adventssonntag anlässlich des Weihnachtsmarkts.

Kürten: In Kürten regelt das Ortsrecht die Termine, es werden nur zwei aufgelistet. Zum Herbst- und Bauernmarkt darf in Broich und Hungenbach am dritten Sonntag im Oktober geöffnet werden, zum Weihnachtsmarkt am ersten Adventssonntag in Kürten. Allerdings fiel der Herbstmarkt 2016 aus, und bei der Weihnachtsöffnung ist das Interesse der Händler eher gering.

Rösrath: Die Termine für die verkaufsoffenen Sonntage des Jahres 2017 stehen noch nicht fest. Im Jahr 2016 waren die Geschäfte viermal in Kleineichen geöffnet (zur Neujahrskirmes, zur Frühjahrskirmes, zum Oktoberfest und zur Herbstkirmes), in Hoffnungsthal zu „Kunst und Klaaf“ im September, in Forsbach zur Waldbeerkirmes im Juli, in Rösrath zum Frühlingsfest (April) und zum Straßenfest (September). Am ersten Advent hatten Rösrather und Forsbacher Händler gemeinsam geöffnet, mit den Weihnachtsmärkten als Klammer.

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