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OverathBauamt untersagt Start für Nachhilfeklasse trotz fertiger Räume

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Die Baugenehmigung verzögert sich: Wolfgang Michels ärgert sich über die Stadt, doch die wehrt sich vehement.

Die Baugenehmigung verzögert sich: Wolfgang Michels ärgert sich über die Stadt, doch die wehrt sich vehement.

Overath – Die Räume sind komplett renoviert, Tische und Stühle stehen bereit – eigentlich hätte der Unterricht für 50 Nachhilfeschüler in dem früheren Ladenlokal gegenüber dem Schulamt an der Siegburger Straße am 1. August starten sollen.

Doch daraus wurde nichts. Mitarbeiter des Overather Bauamtes hätten das untersagt, sagt Wolfgang Michels, der die ehemals von einer Apotheke genutzten Räume für den Nachhilfeunterricht hat umbauen und nach allen Vorgaben des Brandschutzes in einzelne Schulungsräume unterteilen lassen. „Die Baugenehmigung liegt vor, das Brandschutzkonzept ist fertig“, sagt der Bauherr.

Grund für die Verzögerungen ist laut Michels, dass das Overather Bauamt den Ende März eingereichten Antrag auf Nutzungsänderung aufgrund von Personalnot noch nicht habe bearbeiten können. Dabei sei das eigentlich gar nicht nötig, weil der neue Mieter, ein Nachhilfe-Anbieter, nach Einstufung des Finanzamtes ebenso ein Freiberufler sei wie der Apotheker, der die Räume früher angemietet hatte.

Ursprünglicher Bauantrag nicht genehmigt

Dieser Darstellung von Vermieter Michels widerspricht die Stadt allerdings vehement. Der ursprüngliche Bauantrag vom 6. April sei nicht genehmigungsfähig gewesen, sagt der amtierende Verwaltungschef Bernd Sassenhof. Mit Michels sei vereinbart worden, den Antrag zu splitten – einmal für einen ebenfalls geplanten Umbau für eine Kleiderkammer, zum anderen für die Nachhilferäume.

Brandschutzkonzept liegt noch bei Kreisverwaltung

Der Nachhilfe-Antrag sei erst am 23. Juni bei der Stadt eingegangen, das nötige Brandschutz-Konzept liege noch bei der Kreisverwaltung. Daher gebe es noch keine Genehmigung. Sassenhof: „Auch bei einer schnellstmöglichen Bearbeitung bis zur beabsichtigten Eröffnung dieses Ladenlokales kann in einem solchen Fall nicht im Zeitraum von fünf Wochen eine Genehmigung erteilt werden.“

Hinzu komme, dass das Nachhilfebüro im Gegensatz zur Auffassung des Vermieters keine freiberufliche Tätigkeit“ sei, sondern nach der Rechtsprechung „klar und eindeutig ein sonstiger, nicht störender Gewerbebetrieb“. Um diesen Betrieb zu genehmigen, müsse zunächst der Bebauungsplan geändert werden; das Verfahren dazu sei bereits eingeleitet, so dass die Sache bis Herbst unter Dach und Fach sein werde.

Übergangsweise ins Schulzentrum

Gleichwohl versuche die Stadt zu helfen. Ab Montag dürfe die Firma übergangsweise vier Räume im Schulzentrum kostenlos nutzen – ganz im Sinne von Investor Michels. Denn der stellte seine Prioritäten klar: „Es geht ja vor allem um die Schüler, die dringend auf die anstehenden Nachprüfungen vorbereitet werden müssen.“

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