Abo

Praxis in Bergisch GladbachVerweigerter Händedruck in Arztpraxis führt zu Prozess

Lesezeit 2 Minuten
Kittel eines Arztes (Symbolbild)

Kittel eines Arztes (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Ein verweigerter Handschlag einer Patientin brachte einen Bergisch Gladbacher Arzt vor das Amtsgericht. Die Vorgeschichte fängt völlig harmlos an: Ein muslimisches Ehepaar betrat vor einigen Monaten die Praxisdes Arztes, denn die Frau wollte sich von dem Mediziner behandeln lassen.

Nach der Anmeldung an der Rezeption und einer kurzen Wartezeit in der Wartezone der Praxis wurde das Ehepaar schließlich in das Behandlungszimmer gebeten. Der Arzt streckte seine Hand aus und wollte seine Patientin mit Handschlag begrüßen. Aus religiösen Gründen lehnte die Frau die entgegengestreckte Hand ab.

Damit wollte sich der Arzt aber nicht zufriedengeben. Er fragte nach, warum sie den Handschlag ablehne.

Hitzige Diskussion

Der Ehemann mischte sich ein, und es entwickelte sich eine hitzige Diskussion zwischen dem Mediziner und dem Ehemann. Unter anderem soll der Arzt darauf hingewiesen haben, dass selbst der Koran einen Handschlag nicht verbiete. Schließlich lehnte der Arzt die Behandlung der Patientin ab. Das notwendige Vertrauensverhältnis sei nicht mehr gegeben und er könne die Muslima nicht behandeln. Daraufhin verließ das Ehepaar die Praxisräume und suchte einen Rechtsanwalt auf.

Die verweigerte Behandlung verstoße gegen das Gleichbehandlungsprinzip, weil sie religiös motiviert sei. Der Glaube seiner Mandantin führe zu einer Benachteiligung, argumentierte der Anwalt vor Gericht. Seine Forderung an den Arzt: Eine Schmerzensgeldzahlung nicht unter 2000 Euro.

Die Vorsitzende Richterin wollte der Forderung nicht folgen. „Ich kann keine Diskriminierung erkennen. Nicht der verweigerte Handschlag, sondern die folgende Diskussion und ihr Verlauf war ausschlaggebend für den Abbruch der Behandlung“, sagte sie am Mittwoch bei der Verhandlung im Bensberger Amtsgericht. In ihren Ausführungen betonte sie, dass ihrer Einschätzung nach der eskalierte Streit zu dem Behandlungsabbruch geführt habe. Sie folgte damit den Ausführungen des Rechtsanwaltes des Mediziners.

Verurteilung des Arztes unwahrscheinlich

Die Richterin riet dem Ehepaar zur Rücknahme ihrer Klage gegen den Arzt. Sie machte dadurch deutlich, dass bei einer Entscheidung nicht mit einer Verurteilung des Arztes zu rechnen sei. Doch der Ehemann der Patientin bestand auf eine Fortführung der Verhandlung und damit der Zahlung eines Schmerzensgeldes. Die Vorsitzende Richterin muss daher in diesem Fall Recht sprechen. Sie unterbrach den Prozess zunächst. Der nächste Verhandlungstag ist der 8. Juli, dann soll das Urteil fallen.

KStA abonnieren