Rhein-BergKein Pardon für Rauchmelder-Muffel – Übergangsfrist endet am Jahresende

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Rhein-Berg – „Wir haben jahrelang für die verpflichtende Installation von Rauchmeldern gekämpft“, sagt Elmar Schneiders, Pressesprecher der Bergisch Gladbacher Feuerwehr. Zum Jahresende läuft die Übergangsfrist aus, dann müssten eigentlich in jeder Wohnung an Rhein und Ruhr Melder installiert sein.

Doch sie fehlen noch in vielen Häusern und Wohnungen. Die Statistik zeigt: Jeden Monat verunglücken rund 30 Menschen in Deutschland durch Brände, die Mehrheit stirbt an Rauchvergiftung. 1990 gab es bundesweit 787 Tote nach Bränden, 2010 waren es 373. 2013 wurden 439 Todesopfer gezählt. Das sind die letzten bundesweit verfügbaren Zahlen. Derzeit sinken die Zahlen, auch dank der Melder.

Gesetz seit drei Jahren

Am 31. Dezember endet die Frist, bis zu der Rauchmelder in Nordrhein-Westfalen angebracht sein sollen. Das sollte jeder Haus- oder Wohnungsbesitzer wissen. „Bei unseren Mitgliedern ist das derzeit ein großes Thema“, betont Sylvia Schönenbröcher. Die Geschäftsführerin von Haus und Grund in Rhein-Berg berichtet von vielen Anrufen dazu. „Wir raten unseren Mitgliedern zu Geräten mit Batterien, die zehn Jahre halten.“ Bisher habe sie noch keinen Anrufer erlebt, der sich gegen die Installation ausgesprochen habe oder Rauchmelder verzögert installieren wolle. Mieter, die bislang noch nichts dazu hörten, sollten bald mit ihren Vermietern Kontakt aufnehmen.

Klar ist: Die handtellergroßen und wenige Zentimeter hohen Geräte stellen keine Verschönerung für die Wohnung dar. Das weiße Plastikgehäuse soll an der Decke möglichst nicht auffallen. Das Wichtigste verbirgt sich im Innern: eine eingebaute Fotozelle, die Brandrauch so früh wie möglich bemerkt. Für rund 20 Euro gibt es empfohlene Geräte, deren Batterie bis zu zehn Jahre ohne Wechsel übersteht. Die Montage überfordert auch niemanden. Wer nicht bohren will, kann auf Klebesets zurückgreifen oder auf die Hilfe einer Fachfirma. Und ernsthaft in Frage stellt kein Experte mehr den Wert der Geräte.

„Wir können das nur mehr als begrüßen, dass die Pflicht flächendeckend eingeführt wurde,“ sagt Feuerwehrsprecher Schneiders. Wenn es brennt, geht es um jede Sekunde. Vor allem der Rauch kann schnell tödlich wirken. Umso wichtiger ist es, dass man rechtzeitig gewarnt wird, gerade nachts. Schneiders: „Wenn wir schlafen, schläft auch unser Geruchssinn. Wir werden dann vom Rauch nicht rechtzeitig wach.“ Schon ein paar Atemzüge voller giftiger Schwaden sind lebensgefährlich.

Die Erfahrungen der Feuerwehren sind jedenfalls eindeutig. Immer wieder heißt es in Einsatzberichten: „Gut, dass der Rauchmelder da war!“ Der Kauf der Geräte sei gut ausgegebenes Geld, betont Schneiders. „Es gibt keinen effektiveren und günstigeren Schutz als diese kleinen Helfer.“

Der Rechtslage

Gesetzlich ist die Installation von Rauchmeldern geregelt. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete 2013 ein Gesetz. An Rhein und Ruhr gilt die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern für alle Wohnungen, die nach dem 1. April 2013 errichtet wurden. Für bestehende Wohnungen gilt eine Frist, die an Silvester 2016 endet. Dann müssten in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Melder hängen.

Bei Mietwohnungen gilt, dass der oder die Eigentümer für den Einbau zuständig sind, für die Wartung sind die Nutzer, also die Bewohner/Mieter zuständig. Es sei denn, der Eigentümer hat die Verpflichtung bis 31. März 2013 übernommen. Kontrollen, ob Rauchmelder hängen, sind nicht vorgesehen. Im Brandfall könnte es aber Probleme mit der Versicherung geben, falls Melder fehlten. (tf)

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