Rhein-BergMit neuen Verordnungen brechen härtere Zeiten für Spielhallenbetreiber an

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Zu viele auf engem Raum: Spielhalle an der untren Hauptstraße in Bergisch Gladbach.

Zu viele auf engem Raum: Spielhalle an der untren Hauptstraße in Bergisch Gladbach.

Rhein-Berg – Die vergangenen fünf Jahre war Ruhe bei den Spielhallen. Eine trügerische Ruhe, denn Übergangsfristen liefen. Ab 30. November 2017 gelten die neuen Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrags. Neu ist: der geforderte Mindestabstand der Spielhallen untereinander (350 Meter) und das Verbot der Mehrfach-Konzession bei Spielhallen in einem Gebäude. Von beidem sind auch die Einrichtungen im Kreis betroffen.

„Einschläge“ wird es geben

Schon im Dezember hat das Gladbacher Ordnungsamt alle Spielhallenbetreiber angeschrieben und aufgefordert, Antragsverfahren einzureichen. Ergebnisse sind bislang nicht verschickt worden, die Bearbeitung läuft noch. Aber „Einschläge“ wird es geben, denn gerade in Bergisch Gladbach knubbeln sich die Spielhallen an bestimmten Straßenzügen. Vor allen an der unteren Hauptstraße und an der Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße finden sich eine Vielzahl an Anbietern. Die Spielhallen „kleben“ aneinander, der Mindestabstand wird bei Weitem nicht erreicht. An dieser „Nuss“ knackt gerade die Gladbacher Stadtverwaltung. „Wir sind noch in einer internen Abstimmung im Hause“, erklärt Martin Rölen, Mitarbeiter der Pressestelle. Voraussichtlich Ende März könne Näheres gesagt werden, vorher nicht. Weil der Gesetzgeber nicht Partei ergreifen kann für einen bestimmten Betreiber, wird von den meisten Kommunen das Losverfahren angewendet. Auch in Bergisch Gladbach könnte gelost werden, wer auf den beiden beliebten Spielhallen-Meilen bleiben darf. „Das ist unfair“, kritisierte Berthold Heider („Leo Heider Spiel,- Sport- und Unterhaltungsautomaten“) in der Vergangenheit die Neuregelungen. Das alteingesessene Gladbacher Familienunternehmen führt an beiden „Spiel-Straßen“ Spielstätten und könnte direkt betroffen sein – sofern ein Los zu Ungunsten Heiders entscheidet.

Veränderungen in Rösrath-Mitte

In Rösrath-Mitte werde es eine Veränderung geben, berichtet Bürgermeister Marcus Mombauer: Von den beiden Spielhallen auf der Hauptstraße, müsse bis zum Jahresende eine schließen. „Die Abstandsregel von 350 Metern wird nicht eingehalten“, bedauert Mombauer. Weil beide Spielhallen vom gleichen Betreiber geführt würden, liege bei diesem die Entscheidung zur Schließung. Andreas Wardemann, Geschäftsführer des Betreibers Fairplay, ist überrascht: „In Rösrath ist das Antragsverfahren bislang gar nicht gestartet. Mit uns hat niemand gesprochen.“ Er verweist auf die Soll-Vorschrift der Abstands-Ausführung und auf den Hinweis, Härten zu vermeiden. „Soll ich mich jetzt für Standort A oder B entscheiden? Das kann niemand verlangen.“

Es gebe langfristige Mietverträge sowie Investitionen, die getätigt worden seien. Die gesamte Branche stehe den Neuregelungen kritisch gegenüber, Gerichtsverfahren könnten drohen. „Natürlich fragen mich meine Mitarbeiter: Chef, wie geht es weiter?“, berichtet Wardemann. Die 350 Meter seien Willkür, findet er. In Rösrath gebe es auch keine Ballung von Glücksspielangeboten im Ortskern, die Gegebenheiten vor Ort müssten von den Kommunen beachtet werden. Das Innenministerium räume den Kommunen durchaus einen breiten Ermessensspielraum ein, bei nur geringfügiger Unterschreitung des Abstands müsse die Stadt nicht eingreifen. Auch qualitative Kriterien wie Zertifizierung, Betriebsführung, Sozialkonzepte und Präventionsschulungen könnten ein Genehmigungsmaßstab sein. Wardemann: „Wir planen mit der Fortführung beider Betriebsstätten in Rösrath, und würden es sehr bedauern, unsere Mitarbeiter zum 1. Dezember 2017 über den Verlust ihrer Arbeitsplätze informieren zu müssen.“

Landes-Casino ab 2021 in Köln-Deutz

Unabhängig von der Entwicklung in Rösrath-Mitte kündigt der Bürgermeister auch für eine Spielhalle in Lehmbach an der Bergischen Landstraße Veränderungen an. Die dortige Spielstätte führe zwei Konzessionen mit insgesamt 24 Automaten, was gegen die gesetzliche Neuregelung verstoße. Genehmigungsfähig seien in diesem Fall künftig nur zwölf Spielautomaten mit einer Konzession. Der Betreiber müsse also die Hälfte der Automaten abbauen. Das werde Folgen haben, bei der Zahl der Mitarbeiter, bei der Wirtschaftlichkeit. „Lohnt sich der Standort dann überhaupt noch?“, fragt Mombauer. Er glaubt, dass das Land gezielt die Spielhallen ausdünnen möchte, um die eigenen Spielcasinos zu fördern. In Köln-Deutz mache ja bekanntlich 2021 ein weiteres Landes-Casino auf.

In Overath findet sich die größte Spielstätte für Zocker im Gewerbegebiet Burghof. Bürgermeister Jörg Weigt verweist auf den Bestandsschutz, den es für diese Spielhalle gebe. Auch beim Konzessionsverfahren brauche die Verwaltung für den Standort Burghof nicht einzugreifen. Die Neuregelungen aus dem Staatsvertrag dürften die vorhandenen Spielhallen nicht in ihrer Existenz gefährden, sagt Weigt. „So etwas wäre unzumutbar.“

Der Begriff „Casino“ ist verboten

In den vergangenen Jahren hat sich die Außendarstellung der Spielhallen bereits wesentlich verändert. Bunte Lichter, Flipperkugeln oder Roulette-Tische als Motive für die Werbeflächen an den Fenstern sind verschwunden. Viele Spielhallen haben dezentes Schwarz als Werbebanner angebracht, aufgedruckt dann der Name der Einrichtung.

„Durch eine besonders auffällige Gestaltung darf kein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden“, heißt es im entsprechenden Gesetz dazu. Eine auffällige Außengestaltung ist ausdrücklich verboten, nur das Wort „Spielhalle“ ist erlaubt, der Begriff „Casino“ verboten. Wie das Innenministerium NRW in einem Rundbrief an die Bezirksregierungen mitteilt, sei das Ziel des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages, „zu einer angemessenen Beschränkung der Spielhallen zu kommen.“

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