ProzessJogger soll Hund und Halter in Rösrath mit Reizgas besprüht haben

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Jogger. Symbolbild

Jogger. Symbolbild

Rösrath/Bergisch Gladbach – Ein 32-jähriger Jogger muss Schmerzensgeld an die Besitzer eines Hundes zahlen, das entschied das Gladbacher Amtsgericht, wo er sich unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten musste.

Der Staatsanwalt warf dem Studenten vor, dass er im September letzten Jahres in einem Rösrather Waldstück eine Hündin und ihre Besitzer „unvermittelt“ mit CS-Reiz-Gas besprüht habe.

Der Jogger räumte ein, gesprüht zu haben, als Grund nannte er, dass die Reaktion des Hundes daran erinnert habe, wie er einmal gebissen worden sei: „Der Hund damals hat sich auch vorher zusammen gekauert und die Ohren angelegt.“

Während der Jogger sagte, er habe nur einmal in Richtung Hund gesprüht, berichteten die Besitzer von drei Sprühattacken. Dabei sollen nicht nur das Tier, sondern auch die Besitzer etwas abbekommen haben.

Der 41-jährige Besitzer berichtete, dass er sein Asthmaspray nach der Attacke für drei Wochen habe deutlich häufiger als bisher einsetzten müssen. Hals und Augen hätten fürchterlich gebrannt. Die 36-jährige Besitzerin berichtete über wochenlanges Herzrasen.

Besonders schlimm habe es auch die frisch operierte Hündin getroffen. „Ihr ganzer Bauch wurde blau. Glücklicherweise hat die Narbe gehalten“, so die Besitzerin.

„Ich meine schon, dass Sie da etwas falsch gemacht haben“, befand Strafrichter Reinhard Bohn. „Sie haben aus Angst vor Tieren überreagiert.“

Der Richter schlug vor, dass Verfahren gegen die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1000 Euro einzustellen. Der Staatsanwalt betonte, dass diese Höhe unbedingt nötig sei: „Wir sind fast im Bereich einer gefährlichen Körperverletzung.“

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