BrühlRichter leuchteten Vorwürfe nicht ein – Stadtwerke kündigten Mitarbeiter

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Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Eine Taube sitzt auf einer Justitia (Symbolbild)

Köln/Brühl – Richter Joachim Lennarz wirkte nicht überzeugt von den Argumenten, die die Vertreter der Stadtwerke Brühl am Donnerstag am Arbeitsgericht in Köln vortrugen.

Zwei Kündigungen hatte die Leitung der städtischen Tochtergesellschaft gegen einen Abteilungsleiter ausgesprochen. Er soll unter anderem Aufträge manipuliert und übermäßig viele Gutscheine für das Karlsbad verteilt haben. Gegen die fristlosen Kündigungen hatte der 60-jährige Mann geklagt.

Der Mitarbeiter soll bei der Vergabe von Bauaufträgen von den Stadtwerken Brühl gegen Vorschriften verstoßen haben. Er soll befreundeten Firmeninhabern Aufträge erteilt haben, ohne dass diese vorher ausgeschrieben worden seien, oder vorab Preise der Konkurrenten verraten haben. Richter Lennarz sagte, er könne nicht klar erkennen, warum ausgerechnet dieser Mitarbeiter die treibende Kraft gewesen sein soll.

Auch soll der Mitarbeiter Gutscheine für das von den Stadtwerken betriebene Schwimmbad unter die Leute gebracht haben. Der Schaden wird mit mehr als 220 000 Euro angegeben. Richter Lennarz betonte, dass der Abteilungsleiter laut Arbeitsvertrag sehr wohl über Gutscheine und Parkscheine für die Parkhäuser der Stadtwerke verfügen durfte. „Es gibt dabei keine transparente Regelung für die Anzahl und Empfänger der Gutscheine“, bemerkte der Richter. „Das Gericht vermisst hier die Angabe von Grenzen.“ Man könne nicht von einem Mitarbeiter, der seit 1981 im Unternehmen sei, erwarten, dass dieser plötzlich solche Regeln aufstelle. Ein weiterer Vorwurf der Stadtwerke: Der Mitarbeiter soll bei der Angabe seiner Arbeitszeiten betrogen haben. Die Leitung der Stadtwerke gibt an, dass das GPS-Signal seines Dienstwagens nicht immer an vorgegebenen Einsatzorten geortet wurde.

Beweise eingefordert

Bei einem Einsatz in der Kurfürstenstraße sei der Mann gar nicht selber vor Ort gewesen, obwohl er angegeben hatte, vier Stunden im Rahmen seiner Rufbereitschaft gearbeitet zu haben. „Er war in seinem Büro und hat Telefonate mit dem technischen Leiter auf der Baustelle geführt“, erläuterte der Anwalt des Gekündigten.

Richter Lennarz forderte die Leitung der Stadtwerke auf, die Vorwürfe zu konkretisieren und zudem Beweise für den Vorwurf zu liefern, dass der Abteilungsleiter Lieferanten der Stadtwerke unter Druck gesetzt haben soll, an seinen Karnevalsverein zu spenden. Das war die Begründung für die zweite Kündigung.

Der Richter unterbreitete einen Vergleichsvorschlag. Der Arbeitsvertrag solle erst zum 30. Juni 2017 aufgehoben werden. Eine Abfindung werde es nicht geben. Ob es Ausgleichszahlungen bis zum Renteneintritt des Mannes (Februar 2020) geben könnte, müssten weitere Gespräche ergeben. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke entscheidet über einen Vergleich. Sollte es dazu nicht kommen, gibt es einen neuen Verhandlungstermin. Unabhängig davon läuft ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter wegen der Vorwürfe.

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