IntransparenzBrühler Stadtwerke geben keinen Einblick für Fernwärme

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Die Häuser im Neubaugebiet auf dem Pehler Feldchen in Brühl-Badorf sollen künftig mit Fernwärme versorgt werden. Lieferant sind die Brühler Stadtwerke.

Die Häuser im Neubaugebiet auf dem Pehler Feldchen in Brühl-Badorf sollen künftig mit Fernwärme versorgt werden. Lieferant sind die Brühler Stadtwerke.

Brühl-Badorf – Auf dem Pehler Feldchen in Badorf wird schon gearbeitet. Hier soll ein kleines Neubaugebiet entstehen. Helmut Schmitz möchte dort seinen Alterssitz beziehen. Von den Plänen des Bauunternehmens ist der 73-Jährige überzeugt. Er hat bereits ein Auge auf eine konkrete Wohnung geworfen. Aber er ärgert sich über die Stadtwerke Brühl.

Der Stadtrat hatte beschlossen, dass das Neubaugebiet Pehler Feldchen wie auch das neue Wohnquartier an der Bonnstraße nahe des Südfriedhofs und das südlich der Otto-Wels-Straße Fernwärme beziehen sollen. Bei einer Diskussion im Hauptausschuss hatte der Beigeordnete Gerd Schiffer ausgeführt, dass es eine Untersuchung ergeben habe, dass für die drei Gebiete die Fernwärmeversorgung die günstigste Variante sei.

Akteneinsicht

„Ich würde gerne wissen, worauf ich mich einlasse“, sagt dazu Helmut Schmitz. Dass Wärmepreise variieren und es lediglich eine grobe Kalkulation geben könne, sei ihm bewusst. „Aber es muss doch irgendwo in dem Gutachten begründet sein, warum die Fernwärme dort die günstigste Variante ist.“ Schiffer hatte zugesagt, Schmitz könne zwar die Papiere nicht ausgehändigt bekommen, aber durchaus Akteneinsicht erhalten. Schmitz war zufrieden: „Das reicht völlig.“

Doch als er bei den Stadtwerke vorstellig wurde, wurde ihm eine Akteneinsicht verweigert. Kalkulationen würden hier nicht offen gelegt, hieß es. Das mache grundsätzlich kein Unternehmen.

Kartellaufsicht

Schon gar nicht würden einzelne Interessenten bevorzugt mit Fakten bedient. Es sei der Wärmebedarf der genannten Wohngebiete gutachterlich geprüft worden, woraufhin der Aufsichtsrat die Fernwärmevariante beschlossen habe. Eine Wärmepreiskalkulation könne nicht offengelegt werden, weil eine solche noch nicht existiere. „Beabsichtigt ist zum Beispiel, einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. Offen ist, ob der Antrag genehmigt wird und wie dies dann am Ende die Kalkulation beeinflusst“, hieß es weiter. Schmitz brauche aber keine Sorge haben, übervorteilt zu werden, denn die Stadtwerke unterlägen der Kartellaufsicht.

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