Luft-WärmepumpenErftstädter kämpfen gegen Geräusche aus dem Nachbargarten

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Der Lärm einer Luft-Wärmepumpe sorgt in einem Wohngebiet in Erftstadt-Lechenich für Unmut.

Der Lärm einer Luft-Wärmepumpe sorgt in einem Wohngebiet in Erftstadt-Lechenich für Unmut.

Erftstadt-Lechenich – Eigentlich wollten Beatrix Fischer und Frank Büsges nur herausfinden, was sie gegen den Lärm aus dem Garten eines Nachbarn tun können. Dieser hatte sich zum Beheizen seines Pools eine Luft-Wärmepumpe angeschafft, die rund um die Uhr lief und dabei einen Geräuschpegel von 74 Dezibel produziert.

„Grundsätzlich werden schon 40 Dezibel bei Dauerbeschallung als gesundheitsgefährdend angesehen“, erklärt Frank Büsges. Ein Kompromiss war nicht in Sicht. Die beiden begannen zu recherchieren und fanden heraus, dass es keine Regelung für solche Geräte gibt. „Teppichklopfer und Rasenmäher sind dagegen in den Betriebszeiten gesetzlich festgeschrieben.“

Grenzwerte für Gewerbe

Geregelt werden Wärmepumpen, aber auch Klimageräte und Blockkraftheizwerke nur über die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA). Hier sind aber die Grenzwerte vor allem für Gewerbelärm festgeschrieben. „Dauer, Tonhöhe und ob man dabei im Garten sitzt, wird nicht berücksichtigt“, sagt Beatrix Fischer.

Das Paar fand heraus, dass sich 2010 bereits die Umweltministerkonferenz mit dem Thema beschäftigt hatte, eine Regelung seitdem aber zwischen Bund und Ländern stecken blieb. Einige der Umweltminister argumentierten, sie könnten gegen EU-Verträge verstoßen. An fast alle Umweltminister haben Fischer und Büsges inzwischen geschrieben. „Man bekommt ein nettes Schreiben, mehr nicht“, berichtet Büsges.

Bürgerantrag gestellt

Dass Thema geht über das Lärmproblem in der eigenen Nachbarschaft hinaus. Das Problem betreffe nicht nur Eigenheime mit Pool. Ab 2021 müssen Neubauten als Niedrigstenergiegebäude geplant werden. „Mit einer Luft-Wärmepumpe kann man am kostengünstigsten die vorgeschriebene Energieeffizienz erreichen“, erklärt Büsges. Außerdem werde der Bau subventioniert und durch die Energiesparverordnung noch weiter gefördert.

Einen Vorgeschmack auf die Häufigkeit der Geräte gibt es im Neubaugebiet „Am Villehang“ in Liblar, wo bereits viele Häuser mit Luft-Wärmepumpen beheizt werden. Zwar gebe es auch viele Modelle die wenig Lärm machten, aber es fehle an einer rechtsverbindlichen Regelung, sagt Büsges.

Die beiden Lechenicher haben daher einen Bürgerantrag gestellt. Beatrix Fischer: „Wir hoffen, dass sich die Ratsmitglieder in uns reinversetzen können. Hans-Joachim Kühlborn vom städtischen Umweltamt ist skeptisch: „Es gibt bereits feste Regeln, ob eine weitere Differenzierung möglich und sinnvoll ist, muss man prüfen.“

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