Wohneinheiten auf der Langen HeideProtest gegen massive Bebauung in Bliesheim

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Erftstadt-Bliesheim – Es herrscht ein reges Treiben im Feld bei Bliesheim. Jogger hasten vorbei, Spaziergänger führen ihren Hund aus. Sofort hat sich ein diskussionsfreudiges Grüppchen von Passanten versammelt, als Udo Schlich seinen Bebauungsplan auseinanderfaltet. Denn hier, im Karree zwischen Vorgebirgsstraße, Kyrionstraße und Langer Heide, soll bald ein Baugebiet entstehen.

Schlich gehört zur Bürgerinitiative, die vor allem die Größe der dort geplanten Bebauung stört. „50 bis 70 Einfamilienhäuser könnte Bliesheim dort gut verkraften, und ein Zuzug junger Familien ist durchaus wünschenswert“, sagt Schlich. Eigentlich, so führt er aus, hatte man sich mit Stadt und Politik im Nachgang einer Bürgerversammlung auf einen Kompromiss verständigt, mit dem beide Seiten halbwegs leben konnten. Doch jetzt, als die Pläne in die Offenlage gingen, staunten die Bürger nicht schlecht: Das Baugebiet „Lange Heide“, wie es offiziell heißt, erscheint nun größer denn je.

Wichtige Sachverhalte

Das ruft jetzt auch die CDU auf den Plan: Laut Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses seien bis zu 120 Wohneinheiten in ein bis zweigeschossiger Bauweise vorgesehen gewesen. Der derzeitige Offenlage-Entwurf umfasse hingegen 210 Wohneinheiten und mehrere dreigeschossige Gebäude. Der Bliesheimer Stadtverordnete Frank Jüssen hatte zwar gemeinsam mit CDU-Fraktionschef Alfred Zerres und Ortsbürgermeister Norbert Vianden kürzlich Akteneinsicht im Rathaus genommen. Dennoch seien einige wichtige Sachverhalte unklar geblieben. „Warum wurde der Bebauungsplan nachträglich gravierend geändert?“, will Jüssen in einer Ratsanfrage von der Verwaltung wissen.

Unverständlich sei auch, warum der geänderte Bebauungsplan nicht noch einmal im Fachausschuss diskutiert wurde und warum nicht spätestens im Stadtrat am 23. Juni, als die Offenlage beschlossen wurde, auf die Änderungen hingewiesen wurde. Jüssen fragt zudem, ob es Gespräche mit Ratsmitgliedern oder potenziellen Investoren gab, die zur Abänderung der ursprünglichen Pläne führten.

Antworten darauf gibt es bislang noch nicht. Die Stadtverwaltung hatte in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass es eben auch einen Bedarf für den Geschosswohnungsbau in drei Etagen gebe. Dem habe man in einigen Bereichen des Baugebiets Rechnung getragen. Die Verwaltung erklärt zudem, dass der Landschaftsschutz, der für Teile des Baugebiets gilt, vom Kreistag außer Kraft gesetzt werden muss. Die Entscheidung darüber soll am 10. Dezember fallen. Derzeit bereite die Verwaltung die Abwägung der Stellungnahmen vor, die während der Offenlage eingegangen sind. Damit würden dann die politischen Gremien befasst. Die Bürgerinitiative will sich jedenfalls nicht geschlagen geben. Sie ist entschlossen, notfalls bis vor das Oberverwaltungsgericht in Münster zu ziehen.

Um die Bürger über den aktuellen Planungsstand zu informieren und über das weitere Vorgehen zu beraten, lädt die Bürgerinitiative für Donnerstag, 29. Oktober, 19 Uhr, zu einer Versammlung in den Saal Giersberg nach Bliesheim ein.

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