GerichtDiskussion um Fußballklubs führte zu tödlichem Streit in Flüchtlingsunterkunft

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Messerattacke Pulheim (1)

Die Bewohner der Unterkunft sind betroffen vom Tod des Albaners.

Köln/Pulheim – „Sie sollten schnell Deutsch lernen und nicht weiter planlos durch ihr Leben gehen“, beendete die Vorsitzende Richterin der 11. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts ihre Urteilsbegründung. Sechs Jahre wird der 22-jährige Albaner, dem die Staatsanwaltschaft Köln Totschlag vorgeworfen hatte, ins Gefängnis gehen. Im Gegensatz zur Anklagebehörde, die eine siebenjährige Freiheitsstrafe beantragt hatte, kam die Kammer nun zu dem Ergebnis, dass sich der junge Mann der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht hat.

Der 22-Jährige lebte in einer Flüchtlingsunterkunft in Pulheim, war dort jedoch nur selten anzutreffen, weil er den Aufenthalt bei seiner Schwester in Kerpen oder bei seinem Bruder in Krefeld bevorzugte.

Am 24. Februar jedoch war er in Pulheim, um nach seiner Post und wichtigen Dokumenten zu schauen. Als er sich kurz nach 20 Uhr auf den Weg zum Bahnhof machte, um erneut zu seinem Bruder zu reisen, begegnete er einer Gruppe von drei Männern, darunter auch das spätere 26-jährige Opfer, ebenfalls Albaner.

Es entfachte sich nach Erkenntnissen der Kammer eine heftige Diskussion über den Fußball – der 22-Jährige gilt das Anhänger des AC Mailand, der 26-Jährige war Fan des Vereins Inter Mailand. Nach dem Wortgefecht flogen die Fäuste, der 26-Jährige soll den Angeklagten beleidigt, geschlagen und geschubst haben.

Nach einem Schlag auf den Kopf soll der Angeklagte in seine Tasche gegriffen und ein Stilett herausgezogen haben. Ohne Vorwarnung habe er zweimal zugestochen, einmal in den Oberarm, einmal in den linken Herzbeutel. An den Folgen des zweiten Stichs sei das Opfer letztlich gestorben.

Der Angeklagte habe nicht mit Vorsatz gehandelt und den Tod des 26-Jährigen nicht billigend in Kauf genommen, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung.

Er habe das Opfer verletzen wollen, um die Auseinandersetzung damit zu beenden. Gleichwohl habe der 22-Jährige gewusst, dass man jemandem mit einem solchen Messer Verletzungen zufügen könne, die zum Tode führen können. Als der 22-Jährige das Blut an seinem Messer gesehen habe, sei er dem flüchtenden Opfer zwar gefolgt, habe jedoch keine Hilfsmaßnahmen ergriffen, sondern sei seinerseits geflüchtet.

Mit dem Urteil folgte die Kammer den Anträgen der Verteidiger. Der Angeklagte nahm das Urteil mit gesenktem Kopf zur Kenntnis.

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