Möbelhaus in PulheimBebauungsplan ist unwirksam – Segmüller darf aber weiterbauen

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Trotz des Urteils aus Münster darf das Möbelhaus Segmüller in Pulheim weiter gebaut werden.

Trotz des Urteils aus Münster darf das Möbelhaus Segmüller in Pulheim weiter gebaut werden.

Münster/Pulheim – Betretene Gesichter im Gerichtssaal: Der Bebauungsplan für das im Bau befindliche Einrichtungshaus der Firma Segmüller im Gewerbegebiet Zum Schwefelberg ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) Mittwoch in einer viereinhalbstündigen Verhandlung festgestellt (Az: 7 D 89/14.NE und 7 D 96/14.NE). Mit der Entscheidung ist allerdings kein Baustopp verbunden, weil sie sich nur auf den Bebauungsplan und nicht auf die erteilten Baugenehmigungen bezieht. Ob ein neues Bebauungsplanverfahren notwendig ist, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Auswirkungen auf den Eröffnungstermin im Dezember habe das Urteil nicht, sagte Reinhold Gütebier, Sprecher der Segmüller-Geschäftsführung, in einem Telefonat.

Begründung steht noch aus

Eine schriftliche Begründung des siebten Senats am OVG steht noch aus. Allerdings hatte der Vorsitzende Richter Jens Saurenhaus in der Verhandlung zwei Hauptbedenken geäußert. Wie schon beim ersten Normenkontrollverfahren im Oktober 2013 (auch damals erklärte das OVG den Bebauungsplan für unwirksam) stellten die Richter Abwägungsfehler fest. Die Städte Bergheim und Leverkusen, die schon damals in der Sache vor dem OVG geklagt hatten, hatten erneut einen Verstoß gegen das interkommunale Abwägungsgebot geltend gemacht.

Beide befürchten, dass ihr Einzelhandel von einem Einrichtungshaus mit 43.000 Quadratmetern Verkaufsfläche, davon sind 2500 für zentrenrelevante Artikel vorgesehen, nachhaltig betroffen sein wird.

„Der Abwägungsmangel ist beachtlich“, die Auswirkungen auf die Städte und deren zentrale Versorgungsbereiche durch die Ansiedlung des Einrichtungshauses, hier insbesondere der Kaufkraftverlust, seien nicht in der rechtlich erforderlichen Weise ermittelt, die Entwicklungsmöglichkeiten der Bergheimer Innenstadt würden eingeschränkt, sagte Jens Saurenhaus.

Ein weiterer Knackpunkt für die Richter ist der Regionalplan: Für die Ansiedlung eines Möbelhauses sieht er eine fünf Hektar große Fläche vor. Laut Gericht ist das Plangebiet aber mit acht Hektar deutlich größer. Somit läge ein beträchtlicher Teil nicht im Allgemeinen Siedlungsbereich, sondern in einem Gewerbe- und Industriebereich. Dort dürfte ein Möbelhaus aber nicht angesiedelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist nicht zugelassen.

„Das heutige Ergebnis überrascht uns sehr“, sagte Reinhold Gütebier. Das Unternehmen wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor es sich konkret äußere. „Wir haben uns sehr zeitig entschieden, zur Eröffnung auf eine Gesamtgröße von 30.000 Quadratmetern zu gehen, zu der die klagenden Gemeinden Bergheim und Leverkusen im Bebauungsplanverfahren ihr Einverständnis gegeben haben.“

Eine Baugenehmigung hatte die Stadt Pulheim am 23. August erteilt. Auswirkungen auf das Personal und das Sortiment habe das Urteil nicht: „Über 400 Mitarbeiter, die sich momentan in einer umfangreichen Einarbeitung befinden, fiebern bereits der Eröffnung entgegen.“

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