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Tödlicher Streit in Pulheim26-Jähriger mit scharfem und stabilem Messer erstochen

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Prozess_Messerstecherei_08062016

Der 22-jährige Angeklagte, der von Rechtsanwalt Ingo Lindemann (r.) verteidigt wird,  verbirgt sein Gesicht hinter einem Aktenordner.   Links Dolmetscher Artur Gielbeg.

Köln/Pulheim – Das Messer, das einem 26-jährigen Albaner am Abend des 24. Februars um 20.20 Uhr in Pulheim zwischen die Rippen gestoßen wurde, muss ein scharfes und stabiles Werkzeug gewesen sein und ihn mit großer Wucht getroffen haben.

Zu diesem Ergebnis kommt die rechtsmedizinische Sachverständige Sibylle Banaschak in ihrem Gutachten, das sie am Montag vor der 11. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts vortrug.

Dort muss sich zur Zeit ein 22-jähriger Albaner wegen des Vorwurfs des Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft Köln beschuldigt ihn, seinen 26-jährigen Landsmann am Abend des 24. Februars erstochen zu haben.

Nach einem Streit nahe der Flüchtlingsunterkunft am Buschweg in Pulheim soll der 22-Jährige das spätere Opfer mit einem 8,5 Zentimeter langen Messer am Herz und am Oberarm verletzt haben.Nach Auskunft der Rechtsmediziner sei zu vermuten, dass der 26-Jährige noch eine Abwehrbewegung mit dem Arm gemacht habe, andernfalls sei die Schnittverletzung an der Innenseite des linken Oberarms nicht zu erklären. Zum Tod habe die Verletzung des Herzbeutels geführt, 200 Milliliter Blut seien ausgetreten.

Nachdem Zeugen den hilflos am Boden liegenden Mann gefunden und den Rettungsdienst alarmiert hatten, trafen die ersten Rettungskräfte wenige Minuten später ein und begannen, das Opfer zu reanimieren. Auf Nachfrage der Richterin sagten die Ärztin sowie die Sanitäter übereinstimmend aus, dass es beim Opfer zunächst noch letzte Herzaktivitäten gegeben habe. Der Mann konnte allerdings keine Angaben zur Tat mehr machen.

Die Beobachtung der Rettungskräfte, dass es auf der Straße eine etwa 25 Meter lange Blutspur gegeben habe, die darauf hindeutet, dass sich das Opfer noch über die Straße auf den Bürgersteig geschleppt hatte, bevor es zusammenbrach, ist aus Sicht der Rechtsmedizinerin durchaus denkbar. Zunächst fülle sich der Herzbeutel mit dem austretenden Blut, bis das Herz dann aufhöre zu schlagen, so die Sachverständige.

Weniger überzeugend erschien ihr indes die Aussage des Angeklagten einer Ärztin gegenüber, er habe am „Vorfallstag“ ab 18 Uhr zehn Flaschen Bier getrunken. „Das ist eine steile Anflutungsphase“, sagte Banaschak, „und eine echte Herausforderung für den Magen“. Der Prozess wird Donnerstag fortgesetzt.

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