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WindeckEhrenamtlicher Feuerwehrmann verklagt die Gemeinde

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Windeck – „Das ist Ignoranz gegenüber dem Ehrenamt“, Dieter Dülsner ist richtig sauer. Der Hauptbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr klagt gegen die Gemeinde, weil er nach seiner und der Ansicht seines Rechtsanwalts noch jede Menge Geld zu bekommen hat. Der 40-Jährige hat sich 2007 selbstständig gemacht, mittlerweile beschäftigt er in seinem Dienstleistungsunternehmen fünf Festangestellte und vier Aushilfen. Zu Spitzenzeiten waren es bis zu 13 Angestellte. Seit Firmengründung hat er für Einsätze, Schulungen und Fortbildungen für sich und seine Angestellten Verdienstausfall bei der Gemeinde beantragt.

Höhere Sätze beantragt

Entsprechende Anträge gibt es bei der Verwaltung, die beruhen aber immer noch auf dem FSHG, dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung. In Nordrhein-Westfalen ist das aber schon Anfang 2016 durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ersetzt worden.

Seither hat Dülsner als Unternehmer keinen Verdienstausfall mehr gezahlt bekommen. Bereits zuvor hatte er höhere Sätze beantragt, aber lediglich 20 Euro erhalten. Dabei lag sein Stundenverrechnungssatz schon 2008 bei 42,50 Euro. Inzwischen ist er auf 48 Euro gestiegen. Seit 2014 streitet er sich mit seiner Kommune, hat auch eine Rechtsanwältin eingeschaltet. Weil sie aber keine Spezialistin für Verwaltungsrecht ist, hat er die Kanzlei gewechselt.

Mittlerweile hat sein Rechtsanwalt Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Doch das ist überlastet, es könnte bis zu zweieinhalb Jahre dauern, bis es zu einer Entscheidung kommt.

Keine Antwort aus dem Rathaus

Auf knapp 9000 Euro summieren sich die geltend gemachten Ansprüche. Bis Ende September kam nicht mal eine Antwort auf seine Forderungen aus dem Rathaus, egal ob auf seine Anträge oder anwaltliche Schreiben.

Inzwischen hat Ordnungsamtsleiter Ottmar Hassel ein Einlenken signalisiert. „Wir wollen Herrn Dülsner klaglos stellen“, sagte er auf Anfrage dieser Zeitung. Heißt im Klartext: Die Ansprüche sollen erfüllt werden. Allerdings wolle die Verwaltung noch verhandeln, was bezahlt wird. Zu 100 Prozent könne sie die Forderungen nicht erfüllen. Sie wolle aber zügig zu einer Einigung kommen.

Der engagierte Feuerwehrmann, der zahlreiche Lehrgänge, Schulungen und Fortbildungen neben seiner Unternehmensgründung besucht hat, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Verwaltung die „unfähig sei, die Gemeindesatzung zu ändern, Stundensätze anzuheben, Formulare zu ändern und sich an Gesetze zu halten“.

Angespannte Personalsituation

Hassler räumte ein, dass die Kommune wegen der engen Personal- und Finanzsituation mit der Anpassung von Gesetzen auf Gemeindesatzungen Schwierigkeiten gehabt habe. Das solle jetzt zügig nachgeholt werden.

Dülsner kennt diese Hängepartie schon seit Jahren. 2014 hatte er sich an die SPD-Fraktion mit der Bitte gewandt, ihn bei der Durchsetzung seiner Ansprüche zu unterstützen. Doch es sei bei mündlichen Versprechungen geblieben, sowohl bei Gemeinderäten wie beim Bürgermeister. „Ein Feuerwehrmann darf keine Benachteiligung durch seinen Dienst erleiden, heißt es. Aber ich überlege, ob ich meine Angestellten freistelle für die Feuerwehr.“

Dabei ist er selbst seit 30 Jahren Vollblut-Feuerwehrmann. Bleibt abzuwarten, wie schnell es zur Einigung kommt.

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