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SiegaueMutmaßlicher Vergewaltiger zeigt kein Bedauern – Urteil am Donnerstag

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Der wegen Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung Angeklagte wird  im Landgericht in Bonn an Händen und Füßen gefesselt in den Saal geführt.

Bonn – Für Eric D. wird es nun ernst: Gestern wurden – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertretern und Verteidiger vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts gehalten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten dabei 13 Jahre Haft für den 31-jährigen Ghanaer.

Er soll, so die Anklageschrift, in der Nacht zum 2. April dieses Jahres ein in der Siegaue zeltendes Pärchen aus Freiburg mit einer Astsäge bewaffnet zunächst überfallen und ausgeraubt haben.

Dann soll er, während ihr 26-jähriger Freund noch im Zelt war, die 23-jährige Studentin vergewaltigt haben. Zuvor hatte das Opfer ihren Freund gebeten, sein Messer wegzustecken und sich nicht zu wehren – stattdessen solle er die Polizei alarmieren.

Der Angeklagte, der in Ghana als Sohn eines Plantagenbesitzers in einigermaßen luxuriösen Verhältnissen aufgewachsen ist, kam über Libyen und Italien als Flüchtling nach Deutschland, nachdem er in seiner Heimat infolge von Erbstreitigkeiten seinen Schwager getötet haben soll.

Im Laufe des Prozesses fiel Eric D. immer wieder durch sein impulsives Verhalten auf. So beschimpfte er das Opfer im Verfahren als „Prostituierte“, nachdem ein DNA-Gutachten Spermienspuren am Vergewaltigungsopfer mit einer Wahrscheinlichkeit von 30 Milliarden zu Eins dem Angeklagten zugeordnet hatte.

Neue gesetzliche Regelung

Mittwochvormittag wurden nun die Schlussplädoyers gehalten. Zuvor jedoch betonte der Vorsitzende Richter Dr. Marc Eumann, man habe keinerlei Ermessensspielraum, Publikum und Presse im Saal zu lassen.

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Der Grund ist eine neue gesetzliche Regelung: Werden bereits im laufenden Prozess Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen, so müssen auch die Plädoyers ohne Zuschauer stattfinden. Erst letzte Woche hatte der 26-jährige Freund des Opfers und am Montag dann die Studentin selbst vor Gericht ausgesagt – beide hinter verschlossenen Türen.

Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Trauzettel sprach rund anderthalb Stunden. Sie forderte eine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räubersicher Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Diesem Antrag haben sich die Nebenklagevertreter angeschlossen.

Verteidiger stellte keinen Antrag

Der Verteidiger von Eric D. hat im Rahmen seines Plädoyers dagegen keinen besonderen Antrag gestellt, sondern die Höhe einer möglichen Verurteilung seines Mandanten ganz in das Ermessen der Strafkammer gestellt.

Der zuletzt ruhiger und resigniert wirkende 31-jährige D. ergriff laut Informationen der Redaktion zwar das letzte Wort, zeigte im Zuge dessen allerdings kein Bedauern. Am Donnerstag wird das Urteil gegen ihn erwartet.

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