BetreuungDas ändert sich bei den Kita-Gebühren in Niederkassel

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Die Gebühren, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kita oder offenem Ganztag zahlen müssen, sind oft ein Streitthema.

Die Gebühren, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kita oder offenem Ganztag zahlen müssen, sind oft ein Streitthema.

Niederkassel – Es ist gerade einmal eineinhalb Jahre her, dass der Stadtrat die Kinderbetreuung in Kitas und der Tagespflege verteuert hat. Um fünf Prozent erhöhten die Politiker die Elternbeiträge im Sommer 2015. Zudem führten sie neue Beitragsstufen für Eltern mit hohem Einkommen ein.

Jetzt muss der Stadtrat sich erneut mit der städtischen Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung beschäftigten – allerdings unfreiwillig.

Grund ist ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts und ein weiteres Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes. Die Richter hatten entschieden, dass Regelungen nichtig sind, die bei der Beitragsberechnung für Kitas, die Tagespflege und die Offene Ganztagsschule Geschwister von Vorschulkindern anders behandeln als andere Geschwisterkinder.

Das ist – politisch gewollt – bislang auch in Niederkassel gängige Praxis. Bislang gilt in der Stadt, dass nur für das Kind Elternbeiträge zu zahlen sind, bei dem die höchsten Beiträge anfallen. Alle anderen Geschwisterkinder sind beitragsfrei.

Ausnahme ist, wenn eines der Kinder als Vorschulkind aufgrund einer Landesregelung beitragsfrei gestellt wurde. Dann fallen für ein zweites betreutes Kind 75 Prozent und für ein drittes betreutes Kind 25 Prozent des Satzes an.

Nach der von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Neuregelung, die jetzt im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde, soll für Familien mit Vorschulkindern künftig folgende Regelung gelten:

Das Vorschulkind ist wie bislang beitragsfrei, für das erste Geschwisterkind werden 35 Prozent eines Betreuungsbeitrag fällig (bislang 75 Prozent), da zweite Geschwisterkind ist beitragsfrei (bislang 35 Prozent), auch für jedes weitere Geschwisterkind fällt kein Beitrag an.

Bei Familien mit mehreren betreuten Kindern, unter denen aber kein Vorschulkind ist, gilt folgendes: für das Kind mit dem höchsten Betreuungsbeitrag muss wie bisher der volle Beitrag bezahlt werden.

Für die Betreuung des ersten Geschwisterkindes erhebt die Stadt 35 Prozent eines Beitrags (bislang ist es beitragsfrei). Alle weiteren Geschwisterkinder sind wie bisher auch schon beitragsfrei. Die Stadt erzielt nach Angaben von Pressesprecher Hans-Ulrich Busch mit der veränderten Satzung keine Mehreinnahmen: „Die von uns vorgeschlagene Neuregelung ist insgesamt beitragsneutral.“

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