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Prozess wegen KinderpornografieSexualtherapie führt zu Bewährung

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Justitia. Symbolbild

Justitia. Symbolbild

Sankt Augustin – Sein Name tauchte bei den Ermittlungen gegen seinen bereits wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Bruder, einen Modelfotografen aus Sankt Augustin, auf. Nun stand der 53 Jahre alte Bonner wieder einmal selber vor Gericht: Der einschlägig vorbestrafte Mann kämpfte in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht um eine Bewährungsstrafe.

Das Amtsgericht hatte ihn zuvor für den Besitz kinderpornografischen Materials zu einer neunmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Und dafür gab es gute Gründe: Es gibt drei einschlägige Vorstrafen, sogar wegen Kindesmissbrauchs wurde er bereits einmal verurteilt. Als die Ermittler bei ihm im Juli 2012 durchsuchten, da sein Name auf der Internetseite seines Bruders auftauchte, fanden sie auf einem Computer 564 Bilddateien und ein Video. Zudem gab es weitere Computer, die derart professionell verschlüsselt waren, dass sie selbst von Spezialisten nicht geknackt werden konnten.

Doch der 53-Jährige ging letztlich erfolgreich aus dem Berufungsprozess hervor. Entscheidend dafür waren zwei Faktoren. Seit dem vergangenen Jahr hat der Mann eine feste Arbeitsstelle. Hinzu kommt, dass er nun seit dem letzten Herbst eine Sexualtherapie absolviert – und ihm von der psychiatrischen Sachverständigen ein positiver Therapieverlauf bescheinigt wurde.

Die Vorsitzende Richterin: „Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken hat die Kammer entschieden, dass einen Therapie für die Gesellschaft mehr bringt, als ihn neun Monate in den Vollzug zu stecken.“ Dies sah die Staatsanwältin anders: Sie hatte für den Angeklagten sogar eine einjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Der Mann muss nun als Auflage 450 Sozialstunden ableisten und darf die Therapie nicht abbrechen.

Das zweite Verfahren gegen den jüngeren Bruder vor dem Landgericht ist derzeit ausgesetzt. Seit Februar dieses Jahres musste sich der 47-Jährige für den sexuellen Missbrauch eines anfangs 13 Jahre alten Mädchens verantworten, das von ihm zum Model ausgebildet werden wollte. Das Gericht hat nun angeordnet, dass das Mädchen erst einmal aussagepsychologisch begutachtet wird.

Im vergangenen Sommer kassierte der Fotograf eine viereinhalbjährige Haftstrafe und ein mehrjähriges Berufsverbot, da er laut diesem Urteil mehrere Mädchen missbrauchte. Die Verurteilung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Revision eingelegt hat und sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen muss.

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