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Flughafen Köln/BonnGegner des Nachtflugs ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

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Letzte Hoffnung Karlsruhe: Nachdem mehrere Bürger aus Siegburg und Lohmar mit ihrer Klage gegen Nachtflug in Münster gescheitert waren, ziehen sie nun vor das Bundesverfassungsgericht.

Letzte Hoffnung Karlsruhe: Nachdem mehrere Bürger aus Siegburg und Lohmar mit ihrer Klage gegen Nachtflug in Münster gescheitert waren, ziehen sie nun vor das Bundesverfassungsgericht.

Siegburg – Letzte Hoffnung Karlsruhe: Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage mehrerer Bürger aus Siegburg und Lohmar gegen den Nachtflug am Köln/Bonner Flughafen abgewiesen und das Bundesverwaltungsgericht eine Revision nicht zugelassen hat, ziehen die Kläger nun vor das Bundesverfassungsgericht, wie die Stadt Siegburg mitteilt.

Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Vierhaus (Berlin) begründet den Schritt unter anderem damit, dass die Berufsrichter des OVG zum Zeitpunkt des Urteils „wegen Besorgnis der Befangenheit“ abgelehnt waren, mithin „einem gesetzlichen Tätigkeitsverbot unterlagen“.

Auch in der Sache wertet der Prozessbevollmächtigte die Entscheidung als „Fehlurteil“. Geklagt hatten die Bürger unter anderem mit dem Argument, dass der Ausbau des Flughafens nur aufgrund einer 1999 erlassenen Sondervorschrift als planfestgestellt gelte, tatsächlich aber nie ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen habe. Schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung für eine Reihe von Altflughäfen wäre eine Revision naheliegend gewesen, erläutert Vierhaus.

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Kläger sehen Verfahrensfehler

Zudem werfen die Kläger den Münsteranern insgesamt 14 Grundrechtsverletzungen vor, unter anderem die Missachtung des Gesundheitsschutzes eines Minderjährigen, der „weit nach Inkrafttreten“ der Sonderregel geboren wurde. „Menschenunwürdig“ nennen sie das ausschließlich „passive Schallschutzkonzept“.

Auch dass für die Verhandlung die Öffentlichkeit nicht hergestellt und das Urteil „nicht öffentlich“ verkündet worden sei, werten sie als Verletzung ihrer Grundrechte. Zudem sehen sie in einem Dutzend Fällen Verfahrensfehler bei ihren Beweisanträgen. (gw)

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