WohngebietNeubau rückt Siegburger Eheleuten auf die Pelle

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Mit der Idylle in ihrem Garten könnte es bald vorbei sein, fürchten die Eheleute Gabriele und Holger Buhmes.

Mit der Idylle in ihrem Garten könnte es bald vorbei sein, fürchten die Eheleute Gabriele und Holger Buhmes.

  • Bis auf einen Mindestabstand von drei Metern sollen zwei geplante Mehrfamilienhäuser an den Garten eines Siegburger Ehepaares heranreichen.
  • Das sei, so haben die Eheleute im Rathaus erfahren, „eine politische Entscheidung“ gewesen.
  • Um einen 16 Meter breiten Grünstreifen entlang der Wolsdorfer Straße zu erhalten, sei die Bebauung nach hinten gerückt.

Siegburg – Anfangs haben sie zwar geschluckt, aber akzeptiert. „Okay, da werden zwei Klötze gebaut“, sagten sich die Eheleute Gabriele und Holger Buhmes, „aber wir leben in der Stadt, da muss man mit so etwas rechnen.“

Doch jetzt droht ihnen der geplante Neubau auf dem Grundstück Wolsdorfer Straße 1 auf die Pelle zu rücken. Bis auf einen Mindestabstand von drei Metern sollen die zwei geplanten Mehrfamilienhäuser, für die ein leerstehendes Eigenheim abgerissen wird, zumindest am äußersten Zipfel an den Garten der Familie Buhmes in der Anna-Reuter-Straße 26 heranreichen.

Das sei, so haben die Eheleute im Rathaus erfahren, „eine politische Entscheidung“ gewesen. Um einen 16 Meter breiten Grünstreifen entlang der Wolsdorfer Straße zu erhalten, sei die Bebauung nach hinten gerückt.

Doch im Planungsausschuss war die Bauvoranfrage lediglich einmal Thema einer Anfrage, stand aber nie auf der Tagesordnung. Solche Bauvoranfragen seien „Geschäft der laufenden Verwaltung“, erklärt Baudezernentin Barbara Guckelsberger, die zwar Verständnis zeigt für die Sorge der Familie Buhmes, ihr aber keine Hoffnung macht: Der Bauantrag sei nicht nur „knapp, sondern voll genehmigungsfähig“. In diesen Tagen soll der Bescheid an den Bauherrn rausgehen.

Von der Verwaltung sei die Frage gestellt worden, ob für das Areal ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsse, erläutert CDU-Fraktionschef Jürgen Becker auf Anfrage der Redaktion. Nicht, wenn der Grünstreifen erhalten bleibe, habe er geantwortet. Das sei schließlich auch eine Frage der Stadtplanung, und: „Wir legen Wert auf Grünflächen“, betont Becker. Was Guckelsberger und ihr Planungsamtsleiter Stefan Marks bestätigen.

Es gehe, so Guckelsberger, „um eine städtebaulich interessante Situation“. Die ansonsten dichte Bebauung an der Wolsdorfer Straße soll mit diesem Grünstreifen in Verbindung mit den anderen Grundstücken Richtung Kleiberg und Feuerwache aufgelockert werden. Dass nicht mehr Grün erhalten bleibt als im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, sondern sich lediglich von hinten nach vorn verlagert, räumt die Dezernentin ein.

„Paradox“ nennt Gabriele Buhmes die Grünfläche an der viel befahrenen Wolsdorfer Straße. Zu ihrem Garten hin hätten alle Beteiligten „einen erheblichen Mehr-und Nutzwert“. Den sehen die Buhmes für ihr Grundstück jetzt gefährdet: Mit zwei Etagen plus Staffelgeschoss sollen die neuen Häuser rund neun Meter hoch werden. Die Hauswand werde ihren nach Süden ausgerichteten Garten zum „Schattengrundstück“ machen, denn der ist mit acht Metern nur halb so tief wie der Grünstreifen breit sein soll.

„Allenfalls im Sommer werden wir noch ein bisschen Sonne haben“, fürchtet die Ehefrau. Und auch ihren Pool werden sie wegen „der eingeschränkten Sonnenstrahlung“ nur noch „bedingt nutzen“ können. Zudem fürchten sie eine „erhebliche Wertminderung“ ihres Eigenheims, in dem sie sich seit zwölf Jahren wohlfühlen.

Indes relativiert Guckelsberger die Sorge ein wenig. Überwiegend unterschreite der geplante Baukörper den Mindestabstand bei weitem, das Haus der Buhmes sei sogar ein wenig höher, und zu deren Garten hin seien nur kleine Fenster vorgesehen.

Dennoch haben die Eheleute mittlerweile den Beschwerdeausschuss eingeschaltet. Der wird sich allerdings erst im September mit dem Thema beschäftigen. Doch habe er keinen Einfluss auf die Baugenehmigung, betont Marks. Aber vielleicht wird dann ein Ordentlicher Bebauungsplan fällig, zu dem die Buhmes raten.

Einstweilen gilt für das Areal Paragraf 34 der Bauordnung. Der besagt lediglich, dass sich Neubauten an der vorhandenen Bebauung orientieren müssten, was vielfach Ansichtssache ist. Während das Planungsamt die Neubauten, die sogar ein bisschen niedriger ausfallen, im Einklang mit den Einfamilienhäusern in der Nachbarschaft sieht, argumentiert Holger Buhmes, der Neubau füge sich nicht in die bestehende Häuserflucht. Außerdem hätten sämtliche Gebäude Satteldächer und kein Staffelgeschoss.

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