NachbarschaftsstreitTroisdorfer Rentner klagt wegen Bienenlärm gegen Hobby-Imkerin

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  • Ein Troisdorfer Rentner fühlt sich von dem Lärm, den die Bienenstöcke seiner Nachbarin verursachen, gestört.
  • Der jahrelange Streit mit seiner Nachbarin führte schließlich vor das Siegburger Amtsgericht.

Siegburg/Troisdorf – Summ, summ, summ – für die einen sind Bienen pure Idylle, für einen Mann aus Troisdorf-Bergheim ein Quell von Lärm und Ärger. Der jahrelange Streit mit seiner Nachbarin führte schließlich vor das Siegburger Amtsgericht.

Zivilrichter Peter Büllesfeld wies die Klage gegen die Hobby-Imkerin ab. Der Rechtsanwalt des Rentners kündigte an, Beschwerde gegen das Urteil einzulegen.

Sechs Bienenvölker mit je 30 000 bis 60 000 Tierchen hielt die heute 52-Jährige seit 2008 im Garten ihrer Doppelhaushälfte. Ihr Grundstück ist knapp 450 Quadratmeter groß, der Garten hinterm Haus allerdings nur etwa 100 Quadratmeter. Ihre Nachbarn zur Rechten in der anderen Doppelhaushälfte hätten sich nie beschwert über die Honigbienen, sagt sie. Auf der anderen Seite des Grundstücks aber eskalierte der Streit.

Der Nachbar alarmierte zunächst das Ordnungsamt. Die Parteien trafen sich dann vor dem Schiedsmann, die schiedlich-friedliche Einigung aber misslang. Die Imkerin halbierte zwar die Zahl der Stöcke auf drei, diesen Kompromiss lehnte der Rentner aber ab. „Das habe ich nur zur Kenntnis genommen“, sagte er vor dem Zivilrichter. Er hielt an seinem Ziel – null Bienen jenseits des Holzzauns – fest und klagte auf „komplette Unterlassung der Bienenhaltung“.

Die Wohnqualität seines Mandanten sei „erheblich beeinträchtigt durch rege Flugtätigkeit, Obstbefall und Lärm“, brachte sein Anwalt vor. Im Garten könnten sich der Senior und seine Frau nicht mehr dauerhaft aufhalten.

Ins Reich der Fantasie verwies der Richter die Behauptung, dass die Bienen die Äpfel in Nachbars Garten anpickten, so dass die Früchte von Wespen heimgesucht würden und verfaulten. Da half auch ein Foto von vier grünen Äpfeln mit Bissspuren nicht. „Das machen nur Wespen“, so Büllesfeld. Diese Einschätzung bestätigten auf Nachfrage der Redaktion Experten des Imkerverbandes: „Bienen gehen nur auf Blüten.“ Und sorgten im Frühjahr für die unverzichtbare Bestäubung der Obstbäume. Also: ohne Bienen, Wespen und Hummeln keine Früchte.

Die Wichtigkeit der Insekten für den Naturkreislauf erwähnte auch der Richter. Zudem sei Bienenhaltung auch in Wohngebieten ortsüblich, die Belästigung nicht als wesentlich einzustufen, da Grenz- oder Richtwerte zum Beispiel der Immissionsschutzverordnung nicht verletzt würden. „Das Summen in Dezibel zu messen, damit kommen wir nicht weit.“

Das Pflanzen einer drei Meter hohen Hecke sei für die Bergheimer Imkerin, die aktuell nur noch zwei Bienenstöcke hat, eine wirtschaftlich nicht zumutbare Maßnahme. Eine solch hohe Hecke würde nach Ansicht des Klägers die Bienen dazu bewegen, sein Grundstück nicht mehr so niedrig zu überfliegen.

Richter Peter Büllesfeld hatte sich eingehend vorbereitet und zitierte sowohl den Paragrafen 906 BGB, der sich speziell mit der Honigbienenhaltung beschäftigt als auch aus etlichen Urteilen, in denen es allerdings um 16, 60 oder gar 80 Bienenstöcke ging. Sämtliche Klagen, so in Bonn, Dessau, Memmingen und vor dem BGH wurden abgewiesen. Im Troisdorfer Fall hielt der Richter die Einwände des Klägers für „unsubstanziiert“, also für zu dünn. Da eine gütliche Einigung „trotz intensiver Bemühungen“ nicht erzielt werden konnte, wurde die Klage abgewiesen. Der Rentner muss zudem sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.

Konflikte relativ selten

Honig, das wissen Imker, kann Wunder wirken, zum Beispiel bei Konflikten. Es empfehle sich, den Nachbarn vorbeugend ab und zu ein Glas mit dem goldgelben Bienenerzeugnis über den Zaun zu reichen, rät Dirk Franciczek, Geschäftsführer des Kreisimkerverbandes Rhein-Sieg, mit einem Augenzwinkern.

Streitigkeiten kämen vor, seien aber angesichts der Zahl von 700 Imkern mit 5000 Völkern in der Region Rhein-Sieg/Bonn relativ selten. Nur alle paar Jahre gehe es in Schiedsverfahren oder vor dem Zivilrichter um den Störfaktor Biene, meist um den Kot, den diese bei Reinigungsflügen abwerfen.

Ein Lohmarer Autohändler prozessierte deswegen im Jahr 2013 gegen einen Berufsimker vor dem Bonner Landgericht, wo er einen Schaden von 20 000 Euro geltend machte – und verlor. Die Bienenhaltung sei ortsüblich, so die Richter. Der Kot könne – anders als behauptet – den Lack nicht beschädigt haben, da er mit einem PH-Wert von 7 bis 8 nicht ätzend wirken könne. Der Imker hatte fünf Bienenvölker mit je 60 000 Tieren gehalten, in den übrigen 70 Bienenstöcken lebten lediglich Pflegevölker mit bis zu 10 000 Tieren.

Neuimkern rät der 56-jährige Franciczek, der seit zehn Jahren imkert, sich direkt am Anfang mit der Nachbarschaft zu verständigen, später zum Tag der offenen Tür einzuladen und die Anwohner mitzunehmen und verantwortlich zu machen: „Wer eine bienenfreundliche Hecke pflanzt, bekommt Honig.“

Können Auseinandersetzungen nicht beendet werden, sei es ratsam, die Völker umzusetzen.

In Sankt Augustin wollte eine Neuimkerin Bienen auf dem Garagendach halten, wogegen die Nachbarschaft protestierte. Die Stadt Sankt Augustin untersagte schließlich diesen Standort. Argument: Das erlaube das Baurecht nicht. (coh)

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