Pony MarioAngeklagte hielt grausige Taten in Fotoalbum fest – Gericht spricht Urteil

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  • Eine junge Frau soll ein Zwergpony aus Troisdorf mit mehreren Messerstichten getötet und ihm Kopf und Beine abgetrennt haben.
  • Das Siegburger Jugendschöffengericht verurteilte sie am Donnerstag zu einer Jugendstrafe.
  • Während des Prozesses kamen immer mehr grausame Details ans Licht.

Siegburg/Troisdorf – Es ist ein Prozess, der alle Beteiligten fassungslos zurücklässt – und mit der Frage nach dem Warum.

Auf der Anklagebank ein junges, kindlich wirkendes  Mädchen, 20 Jahre alt.  Ihre grausige Tat: Sie hat vor ungefähr einem Jahr ein Zwergpony mit mehreren Messerstichen getötet und ihm Kopf und Beine abgetrennt.

Sie sitzt da mit gesenktem Kopf, blickt zu Boden, sieben Stunden lang. Das Urteil verfolgt sie mit rotgeweinten Augen: zwei Jahre und vier Monate Jugendstrafe. Die muss sie im Gefängnis absitzen, wobei ihr die Zeit der   Untersuchungshaft angerechnet wird.

Es war keine spontane Tat, das lässt das Ergebnis der  Beweisaufnahme vermuten, die zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschah.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Das Siegburger Jugendschöffengericht unter Vorsitz des Amtsrichters   Lars Hillert  entschied, dass die Lebensumstände und das familiäre Umfeld   schutzwürdige Informationen  und wie  das psychiatrische Gutachten  nicht zur Erörterung vor Publikum bestimmt sind.

Die schwere seelische Abartigkeit der jungen Frau habe sich über einen längeren Zeitraum entwickelt, erläuterte der Richter am Schluss in seiner Urteilsbegründung.  

Die Angeklagte habe eine schwere Persönlichkeitsstörung,   ihre Steuerungsfähigkeit sei zum Tatzeitpunkt eingeschränkt gewesen, aber nicht aufgehoben. Es bestehe eine lediglich verminderte Schuldfähigkeit und die Gefahr weiterer Straftaten.

„Keine Gefahr für die Allgemeinheit“

Da von ihr aber keine Gefahr für die Allgemeinheit, das heißt für Menschen, ausgehe, bestehe keine Möglichkeit, „Maßnahmen zur Besserung oder zur Sicherung“ anzuordnen, so Richter Hillert. Im Klartext: Sie wird nicht in die Psychiatrie eingewiesen.

Noch nicht mal zwei Jahre zuvor hatte die Angeklagte zwei Schafe und ein Zwergpony auf ähnliche Art und Weise getötet und ihnen die Köpfe abgeschnitten.

Krefelder Gericht sah keine Wiederholungsgefahr

Das Amtsgericht Krefeld erkannte damals zwar „schädliche Neigungen“, sah aber keine Wiederholungsgefahr. Das Gerichtsverfahren  habe Eindruck gemacht auf die Jugendliche,  die sich zudem mittlerweile in einer therapeutischen    Einrichtung in Duisburg befinde, zitierte Hillert aus dem Urteilsspruch seines Amtskollegen. Die zwölfmonatige Jugendstrafe war zur Bewährung ausgesetzt worden.

Die  Einrichtung verließ sie  allerdings mit ihrer Volljährigkeit. Eine Bewährungshelferin, die  nach ihrem Umzug in  Troisdorf  zu ihr Kontakt aufnahm, erkannte keinerlei Auffälligkeiten. Die Treffen haben offenbar nicht in der Wohnung der Angeklagten stattgefunden.

Makabere Entdeckungen bei Durchsuchung

Denn dort entdeckten  Polizisten bei der Durchsuchung  am Abend des 5. Juni 2015 Makabres: Auf dem Bettvorleger lag der abgetrennte Kopf einer Möwe,  im Eisschrank eine Schildkröte. Überall standen Tierpräparate, an den Wänden hingen Fischköpfe.

Außerdem hatte sie ihre Tat wie eine Bildgeschichte in einem Fotoalbum festgehalten:  Das brennende Heu und Stroh auf der Weide, den Pferdeunterstand in Flammen, das am Boden liegende, aus Kopf und Hals blutende Pony Mario, die abgetrennten Extremitäten.

Täterin verfolgte offenbar Suche nach dem Pony

Die groß angelegte, tagelange  Suchaktion für Mario hatte die Täterin offenbar verfolgt. Sie legte fünf Tage später die Beine an verschiedenen Stellen ab, daneben die Suchzettel, die die Besitzerin und viele, viele Helfer  überall in der Gegend um die Weide verteilt hatten. Warum sie den Kopf vergrub, auch das blieb unklar.

Schon bei der polizeilichen Vernehmung hatte sie ein frühes Geständnis abgelegt, sich über den Verbleib des Kopfes aber ausgeschwiegen.

Erst in der Gerichtsverhandlung  ließ sie über ihre Strafverteidigerin Alexandra Seidenkranz mitteilen, dass sie den Kopf im Wald vergraben habe, etwa hundert Meter von der Stelle entfernt, wo sie den Rumpf des 75 Kilogramm schweren Tiers hatte liegenlassen. 

Frühes Geständnis der Angeklagten

Das Gericht wertete  das frühe Geständnis und die erhebliche Reifeverzögerung zu Gunsten der Angeklagten.

Zu ihrem  Krankheitsbild gehöre, dass   sie sich nicht direkt  persönlich äußern könne. Das schaffte die Angeklagte in ihrem letzten Wort, in dem sie eine Entschuldigung formulierte. Danach verließ Marios Besitzerin tränenüberströmt den Saal.

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