Uckendorfer StraßeInvestor plant Bau von bis zu 100 Wohnungen in Troisdorf

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Troisdorf – Erweiterungsplänen der Lebenshilfe für ihre Werkstatt an der Uckendorfer Straße hatte der Landschaftsverband einen Riegel vorgeschoben, die Pläne für ein Bauprojekt mit dem Arbeitstitel „Quartier inklusiv“ hat die Geschäftsleitung im Herbst als nicht realisierbar aufgegeben. Nun gibt es einen dritten Anlauf, das Grundstück östlich der Werkstatt, zwischen Uckendorfer Straße und der Autobahn 59, zu bebauen. Hier stand einst der sogenannte Kaiserbau, der 2001 gesprengt wurde.

Fläche von 7500 Quadratmetern

90 bis 100 Wohnungen sieht das Konzept vor, das ein Sieglarer Architekturbüro für den Investor Hans Werner Schell entwickelt hat. 7500 Quadratmeter Wohnfläche sollen auf 3500 Quadratmeter Baufläche entstehen. In den zwei- und dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit einem weiteren Staffelgeschoss werde es „hochwertige barrierefreie Mietwohnungen“ geben, so die Planer; ein Teil solle auch behindertengerecht sein.

In Absprache mit den Rhein-Sieg-Werkstätten der Lebenshilfe könnten Wohnformen für behinderte Menschen ebenfalls dort Raum finden.

Dritteln wollte der Investor die Nutzung auf dem Grundstück – zu gleichen Teilen als Flüchtlingsunterkunft, als öffentlich geforderter Mietwohnungsbau und für frei finanzierte Wohnungen. Eine Aufteilung, die auf Antrag der CDU – und gegen die Stimmen von FDP, SPD und Linken – der Stadtentwicklungsausschuss billigte. Die genannten Fraktionen lehnten das Vorhaben grundsätzlich ab. „Wir haben schon das alte Konzept gerügt“, verwies Heinz Fischer für die SPD auf die Belastungen durch Lärm und Hochspannungsleitungen, „wir könnten uns Kleingewerbe da vorstellen“, nicht aber eine reine Wohnbebauung. Auch Dietmar Scholtes (FDP) warb für Gewerbefläche dort, „wer in der Stadt wohnen soll, muss auch irgendwo arbeiten“. Und für eine Gewerbeausweisung gebe es an dieser Stelle viel weniger Vorbehalte.

Abstände eingehalten

Die Abstände zur Hochspannungsleitung würden eingehalten, sagte Claus Chrispeels, Planungschef im Rathaus; ein Lärmgutachten solle nach Möglichkeit der Investor übernehmen – zuvor aber brauche der zumindest ein Signal „dass man sich das vorstellen kann“.

Diese Zeichen gab die Mehrheit, die sich mit der vorgeschlagenen Bebauung einverstanden erklärte, wenn, so die Beschlussvorlage, „die Verträglichkeit der Planung nachgewiesen ist“.

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