Viel zu oft setzen sich Jecken in der fünften Jahreszeit nach einer berauschenden Party betrunken ans Steuer. Knigge-Trainerin Vera Reich rät: „Fragen Sie höflich nach leckeren antialkoholischen Getränken und sagen Sie klar, dass sie nicht trinken möchten.“
Auch Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE) rät: „Wer trinkt, fährt nicht. Und wer fährt, trinkt nicht.“ Damit feierfreudige Autobesitzer erst gar nicht in Versuchung kommen zu fahren, lassen sie den Zündschlüssel am besten zu Hause und steigen auf öffentliche Verkehrsmittel um.
Promilletester verführen
Doch viele Autofahrer sagen sich: Ein oder zwei Bier sind schon noch drin. Promilletester versprechen, die Fahrtüchtigkeit messen zu können, sind aber problematisch: „Diese Geräte verführen zum tückischen Herantrinken an bestimmte Grenzen“, sagt Hillgärtner. Das Gesetz gehe schon bei 0,3 Promille und einer auffälligen Fahrweise von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus, erklärt der ACE-Sprecher. Das kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Bei 0,5 Promille Blutalkohol drohen bereits 500 Euro Bußgeld, vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und ein Monat Fahrverbot. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer in diesem Zustand Auto fährt, macht sich strafbar. Autofahrer, die einen Unfall verursachen, müssen mit einer hohen Geld- oder mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen.
Auch Fahrräder stehen lassen
Ähnliches gilt für Karnevalisten, die unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad fahren wollen: „Ab 1,6 Promille wird ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig eingestuft. Er muss mit einem Bußgeld, der Auferlegung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Fahreignung sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen“, sagt Hillgärtner. Der Körper könne pro Stunde durchschnittlich nur 0,15 Promille Alkohol im Blut abbauen. „Kaffee oder Tabletten, die angeblich den Alkoholabbau im Körper beschleunigen, helfen nicht weiter.“
Verkleidung darf Sicht nicht stören
Unklarer als die Regeln rund ums Thema Alkohol ist, ob Narren kostümiert hinters Lenkrad dürfen. „Die Straßenverkehrsordnung bleibt hier recht vage“, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
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In Paragraf 23 heißt es. „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“ Rüter de Escobar schlussfolgert daraus: „Wenn große Hüte oder opulente Kragen die Sicht behindern, sollte man sie während der Fahrt ablegen.“
An Karneval sicher parken
Probleme kann es an Karneval auch mit dem Parken geben. Versperrt ein Fahrzeughalter mit seinem Wagen den Weg für Narrenumzüge, wird er abgeschleppt. Deshalb ist es schlau, sein Auto weit genug abseits von Umzügen und Großveranstaltungen zu parken – auch wegen möglicher Schäden am Wagen. „Parken Sie weiter entfernt und sicher. Für einen Schaden am Auto kommt nur eine Kaskoversicherung auf, falls der Schädiger nicht ermittelt werden kann“, warnt Hillgärtner.
Er hat aber auch eine gute Nachricht: „Wir haben keine Belege dafür, dass Vandalismusschäden in der Karnevalssaison zunehmen. Die berühmte abgeknickte Autoantenne beispielsweise kommt so gut wie gar nicht mehr vor – weil es diese Teleskopantennen nur noch ganz selten gibt.“
Katrin Rüter de Escobar rät: „Am sichersten ist das Auto in der Garage.“ Für Glasbruch oder mögliche Brandschäden komme die Teilkaskoversicherung auf. Für alles andere –etwa ein eingetretenes Rücklicht oder ein abgebrochener Spiegel - brauchen Autofahrer eine Vollkaskoversicherung. „Kleinere Schäden wie Kratzer liegen möglicherweise unterhalb des Selbstbehalts und müssten daher selbst getragen werden.“ (dpa, dmn)
Wann droht der Idiotentest?
500 Euro Bußgeld und mindestens einen Monat Fahrverbot riskiert, wer erstmals die 0,5-Promille-Grenze überschreitet. Hinzu kommen vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Wiederholungstäter zahlen das Doppelte und dürfen drei Monate nicht ans Steuer. Ab 1,6 Promille steht die landläufig als Idiotentest bezeichnete Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) an. (Bild: dpa)



