Köln - Ein Jahr nach dem Kölner Polizeiskandal um
mutmaßliche Misshandlungen eines Festgenommenen hat ein neues
medizinisches Gutachten die sechs beschuldigten Beamten belastet. Ein
Experte des rechtsmedizinischen Instituts der Universität Heidelberg
kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass "polizeiliche Zwangsmaßnahmen
mitursächlich für den Tod" des Festgenommenen gewesen sein könnten.
Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Köln am Montag auf Anfrage.
Am 11. Mai 2002 sollen die sechs Polizisten einen 31-Jährigen
krankenhausreif geschlagen haben. Der Mann starb nach zweiwöchigem
Koma im Krankenhaus. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen die
Polizisten im Alter von 25 bis 35 Jahren Anklage wegen
Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Das Hauptverfahren beginnt
am 26. Juni in Köln.
Die "vorbereitende gutachterliche Stellungnahme" aus Heidelberg
betont, dass im Hauptverfahren aber noch geklärt werden müsse, ob es
auch ohne die Zwangsmaßnahmen der Beamten zum Tod des 31-Jährigen
gekommen wäre. Dazu sollten die Umstände von der Festnahme bis zur
Blutentnahme im Krankenhaus geklärt werden. Nach der Blutentnahme war
der Mann zusammengebrochen. Nach einem früheren Gutachten der Kölner
Rechtsmedizin verursachte die Gewaltanwendung der Polizisten keine
tödlichen Verletzungen. Als Todesursache wurde ein Hirnödem genannt,
das durch einen Herzstillstand in der Klinik hervorgerufen worden
sei.
Das Gericht hatte Prof. Ingo Pedal von der Universität Heidelberg
hinzugezogen, da er als Experte für Todesfälle bei Festnahmen von
Menschen in "höchstgradig erregtem Zustand" gilt. Der 31-Jährige
Kölner hatte sich seiner Festnahme heftig widersetzt. Laut Kölner
Gutachten war er "auffallend erregt" und hatte unter Cannabis-
Einwirkung gestanden.