„Spürbar anders“FC erwägt weitere Schritte, um Slogan zu schützen

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Geschäftsführer Alexander Wehrle vor dem neuen FC-Claim „Spürbar anders“.

Geschäftsführer Alexander Wehrle vor dem neuen FC-Claim „Spürbar anders“.

Köln – Der 1. FC Köln sieht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union im Rechtsstreit um seinen Vereinsslogan „Spürbar anders“ sehr kritisch und überlegt, in die nächste Instanz zu gehen. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete, hatte die sechste Kammer des EuG eine seit dem 18. November 2014 anhängige Klage des Vereins am Mittwoch abgewiesen. Demnach ist der FC-Slogan „Spürbar anders“ kein geschütztes geistiges Eigentum.

Der FC kann die Entscheidung aus Luxemburg nicht nachvollziehen.

„Ich halte die Entscheidung des EuG für nicht überzeugend. Nach den vom EuGH in der Entscheidung „Vorsprung durch Technik“ aufgestellten Grundsätzen für die markenrechtliche Schutzfähigkeit von Werbeslogans steht es der Eintragung einer Marke nicht entgegen, dass diese gleichzeitig als Werbeslogan und als Herkunftshinweis wahrgenommen wird. Auch ist eine bestimmte Originalität, die das EuG dem Zeichen „SPÜRBAR ANDERS.“ fälschlicherweise abspricht, oder ein wie auch immer gearteter „Fantasieüberschuss“ nicht zu fordern. Leider werden die vom EuGH aufgestellten Grundsätze vom EuG – wie auch im vorliegenden Fall – oft nicht im ausreichenden Maße berücksichtigt“, erklärte Anwalt Gordian F. Hasselblatt, der den FC in dieser Angelegenheit vertritt.

Der Klub hat jetzt zwei Monate Zeit, um in die nächste Instanz zu gehen und will darüber „in Ruhe“ beraten.

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