Posse geht weiterModeste klagt gegen den 1. FC Köln – Schmadtke überrascht

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Anthony Modeste

Anthony Modeste

Köln/Bad Radkersburg – Die Pressemitteilung des Kölner Arbeitsgerichtes erschien am Dienstag um 15.32 Uhr. Sie lautete: „In dem Verfahren Anthony Modeste gegen 1. FC Köln findet am Donnerstag, 13.07.2017, 11 Uhr, in Saal IX ein Kammertermin statt. Der Kläger beantragt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, wieder am Trainingsbetrieb der 1. Fußballmannschaft und dem derzeit laufenden Trainingslager teilzunehmen.“ Damit war klar: Das Transfer-Theater zwischen Anthony Modeste und dem 1. FC Köln steht nicht etwa vor dem Ende, sondern es hat eine Stufe der Eskalation erreicht.

Der Torjäger, der sich derzeit in Köln mit seinem persönlichen Trainer Yannick Braun fit hält, verklagt seinen Klub auf Teilnahme am Mannschaftstraining. Nachdem ein neuerlicher Versuch gescheitert war, einen Transfer zum chinesischen Klub Tianjin Quanjian zu vollziehen, hatte der FC den Franzosen vom Training freigestellt und nicht mit ins Trainingslager nach Bad Radkersburg genommen. Offenbar in der Hoffnung darauf, dass er auf seine Forderungen verzichte, die den Deal gefährdet hatten. Es ging unter anderem um Steuerfragen, deren Risiko der FC hätte tragen sollen.Da wollte der Klub nicht mitmachen. Da das Transferfenster in China am Freitag schließt, scheint der bereits mehrfach kurz vor dem Abschluss geglaubte Wechsel mit einer Transfersumme von mehr als 35 Millionen Euro gefährdet. Oder will Modeste urplötzlich gar nicht mehr nach China und spekuliert jetzt mit anderen Top-Anfragen etwa aus Frankreich und England?

Schmadtke und Wehrle wussten nichts

FC-Manager Jörg Schmadtke nahm am Dienstagnachmittag einen Termin in Graz wahr, als er völlig unvorbereitet von Modestes Klage erfuhr. Dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte er: „Alexander Wehrle und ich wussten von dem Vorgehen von Anthony Modestes Seite nichts. Ich finde es sowieso ungewöhnlich, dass erst die Öffentlichkeit informiert wird, bevor der Klub von dieser Sache in Kenntnis gesetzt wird.“ Dass sich Modeste das Recht einklagen will, am laufenden Trainingsbetrieb teilzunehmen, sieht Schmadtke zumindest öffentlich gelassen: „Wenn Tony diesen Weg geht, dann ist das halt so. So etwas gab es im Fußball ja schon des Öfteren. Wir werden jetzt aber kein weiteres Öl ins Feuer gießen“, sagte Schmadtke. Er und Geschäftsführer Alexander Wehrle setzten sich danach sofort mit Anwalt Stefan Seitz in Verbindung, der die Interessen des FC vertritt.

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Für die Verhandlung am Donnerstag hat das Arbeitsgericht das „persönliche Erscheinen“ der Streitparteien angeordnet. Falls er nicht selbst kommen will, könnte Modeste sich allerdings auch durch seinen Anwalt vertreten lassen. „Wenn der uns alle Fragen zu diesem Komplex beantworten kann, ist das zulässig“, sagte ein Sprecher des Arbeitsgerichts.

Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll Anthony Modeste eine Klausel in seinem Arbeitsvertrag haben, wonach eine Freistellung unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich zulässig ist. Ob diese Voraussetzungen aber in der aktuellen Situation auch tatsächlich erfüllt sind, die Klausel damit wirksam ist – diese Frage müssen die Arbeitsrichter nun klären. Dabei ist Eile geboten. Wie bei vergleichbaren Fällen in der normalen Arbeitswelt, erklärte der Gerichtssprecher, stelle sich auch bei einem Profisportler die Frage, welche Nachteile er dadurch habe, dass er nicht zur Arbeit erscheinen dürfe – in Modestes Fall also, dass er nicht mittrainieren und nicht am Trainingslager teilnehmen darf.

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