Der 21. Dezember ist in diesem Jahr ein wichtiges Datum für alle, die Veränderungen an ihrer Absicherung in Betracht ziehen. Wer sich zum Beispiel gegen Berufsunfähigkeit oder Unfall bzw. seine Angehörigen für den Todesfall absichern möchte, wer eine Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung abschließen möchte, der sollte seine Überlegungen rechtzeitig vor diesem Stichtag mit seinem Kundenberater besprechen. Denn spätestens ab dem 21. Dezember 2012 gelten gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Unisex-Tarife mit gleichen Beiträgen für Männer und Frauen. Daraus ergeben sich bei vielen Policen neue Versicherungsprämien.
So gelten zum Beispiel - gleichen leistungsumfang vorausgesetzt - bei einer Renten- oder Pflegeversicherung für Männer bislang niedrigere Beiträge als für Frauen. Durch die Einführung der Unisex-Tarife dürften folglich die Beiträge für Frauen ehr sinken, für Männer hingegen eher steigen. Es gibt jedoch auch den umgekehrten Fall, wie beispielsweise bei der Risikolebensversicherung. Einen genauen Überblick über die grundsätzlichen Beitragsveränderungen gibt die Tabelle.
Beim Abschlusseiner neuen Versicherung vor dem 21. Dezember 2012 sollte darauf geachtet werden, ob der Tarif ein Umwandlungsrecht oder eine sogenannte Günstige Garantie enthält. Beides bedeutet im Kern, dass eine heute im aktuellen Männer- oder Frauen-Tarif abgeschlossene Versicherung nach dem Stichtag in den Unisex-Tarif umgestellt werden kann, sofern in diesem ein günstigerer Beitrag gilt.
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