Frauen und Männer haben unterschiedliche Lebenserwartungen – neugeborene Jungen werden durchschnittlich 77 Jahre und neun Monate alt; Mädchen können damit rechnen, 82 Jahre und neun Monate lang zu leben, so hat es das Statistische Bundesamt jüngst ausgerechnet. An diesen Unterschieden haben sich bislang die Versicherungen orientiert. Sie berechneten für die beiden Geschlechter unterschiedlich hohe Beiträge für Versicherungs-Policen.
Richter gegen Ungleichheit
Damit ist infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Dezember Schluss. Die Richter haben im März 2011 entschieden, dass unterschiedliche Tarife, die nur mit dem Geschlecht begründet sind, eine diskriminierende Ungleichbehandlung sind, die mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union nicht vereinbar ist. Versicherer dürfen nach dem Stichtag 21. Dezember 2012 nur noch Tarife anbieten, die nicht nach dem Geschlecht unterscheiden; alte Verträge sind nicht betroffen.
Chancen für Frauen und Männer
Das bietet Chancen für die Versicherten, und zwar immer für das Geschlecht, das in bestehenden Tarifen mit höherem Risiko eingestuft wurde. Wo größere Risiken bestehen, werden höhere Prämien berechnet – so einfach ist das im Grundsatz. Bislang sind Männer eher benachteiligt in der Risikolebens-, Kfz- und Unfallversicherung. Frauen sind übermäßig belastet in privaten Kranken- und privaten Rentenversicherungen, in der Berufsunfähigkeits- und Pflegezusatzversicherung. Diese Unterschiede werden in den Unisex-Tarifen aufgehoben – jedenfalls dort, wo sie sich nur auf das Geschlecht beziehen. Das war zunächst nicht im Interesse der Versicherer.
Prinzip aufgeweicht
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) argumentiert, solange es signifikante Risikounterschiede zwischen Männern und Frauen gebe – wie in der Lebenserwartung –, würden Unisex-Tarife systematisch immer ein Geschlecht benachteiligen. „Mit der Einführung von Unisex-Tarifen wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft aufgeweicht, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung“, kritisiert Hasso Suliak (GDV).
Werbung mit Vorteilen
Nun aber sehen die Assekuranzen ihre Chance und werben: „Nie wieder so günstig wie heute“ steht in großen Buchstaben da oder „Aufwachen! Vorteile sichern!“. Bis zum 21.12.2012 seien in Neuabschlüssen Vorteile zu sichern. „In der privaten Rentenversicherung müssen Männer ab 2013 für die gleiche garantierte Rente circa 10 Prozent mehr Beitrag aufwenden“, rechnet die DEVK vor, „ein Abschluss noch im Jahr 2012 spart auf die Laufzeit gesehen schnell einen vierstelligen Betrag.“
Abschluss im Dezember
In einer Kranken oder Pflegezusatzversicherung „sparen Sie jetzt bis zu 30 Prozent der Beiträge“, verspricht die pronova BKK Männern – ähnlich wie andere Krankenversicherungen – mit Hinweis auf die Unisex-Tarife: „Ab dem 21.12.2012 abgeschlossene Verträge können daher für Männer deutlich teurer werden als heute.“ Die DKV argumentiert: „Männer, die eine Pflegeergänzungsversicherung abschließen wollen, sind gut beraten, sich vor dem 21.12.2012 darum zu kümmern. Bislang zahlen Männer dafür nämlich einen geringeren Beitrag als Frauen.“
Sparen möglich
Frauen werden Tarifnachteile durch die Unisex-Regelung in der Risikolebensversicherung haben. Deshalb werden sie mit dem Hinweis auf den Stichtag 21.12. umworben: In der Risikolebens- und der Sterbegeldversicherung können sie „in diesem Jahr noch zehn bis zwanzig Prozent Beitrag für die gleiche Leistung sparen“, verspricht die DEVK.
Keine Übereile
Für alle Versicherungsabschlüsse gilt der Grundsatz, den – wie viele Berater – der Bund der Versicherten so formuliert: „Lassen Sie sich nicht verleiten, wegen der neuen Tarife Hals über Kopf neue Versicherungsverträge abzuschließen! Prüfen Sie zunächst Ihren Bedarf und wägen Sie in Ruhe ab.“ Diese Grundregeln gelten für jeden Versicherungsabschluss. Eine Gefahr besteht umgekehrt: Wenn beispielsweise Männer noch auf günstigere Unisex- Tarife einer Risikolebensversicherung warten, gehen sie das Risiko ein, zu erkranken, bevor sie unterschreiben.



