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UrteilGeldstrafe für „Pro Köln“-Funktionär

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Jörg Uckermann auf dem Weg in den Gerichtssaal. (Bild: Max Grönert)

Jörg Uckermann auf dem Weg in den Gerichtssaal. (Bild: Max Grönert)

Köln – Der „Pro Köln“-Funktionär Jörg Uckermann ist erneut verurteilt worden. Wegen Beleidigung des grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck muss der Kölner Rechtsextreme 2500 Euro zahlen. Der Staatsanwalt hatte eine höhere Strafe gefordert, Uckermanns Verteidiger wollte einen Freispruch.

Verhandelt wurde der Inhalt von Parolen, die das rechte Ratsmitglied bei einer Demonstration im November 2011 über einen Lautsprecherwagen in Kalk verbreitet hatte. Uckermann hatte Beck, der sich unter den Gegendemonstranten befand und zeitweise versucht hatte, zwischen den Fronten zu vermitteln, als „Gauleiter“ beschimpft. Der rechte Politiker sprach von „grüner SA“ und „Müsli-Nazi“. Das Gericht sah es als unzweifelhaft an, dass Uckermann damit Beck gemeint hat. Der Angeklagte hatte zu seiner Verteidigung gesagt, er habe „in satirischer Form“ die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner gesucht und nicht explizit Volker Beck gemeint.

Wichtigstes Beweismittel gegen ihn war ein Video, das ein Unbekannter im Internetportal „Youtube“ eingestellt hat. Hier sind Uckermanns Schmähungen zu hören. Ein anderes Video – von „Pro Köln“ selbst ins Netz gestellt – dokumentiert ähnliche Aussagen von Parteichef Markus Beisicht. Auch er attackiert über den Lautsprecherwagen Volker Beck. Er sehe „einen aufgeregten grünen Bundestagsabgeordneten“, der sich „als Obergauleiter dieser SA-Horden“ aufspiele. Das Verfahren läuft noch.

Rechtsextreme berufen sich auf Meinungsfreiheit

Der Prozess gegen Uckermann am Montag war ein Musterbeispiel für die Strategie der Rechtsextremen in der Öffentlichkeit: Das Ratsmitglied zeichnete einmal mehr das Bild einer benachteiligten politischen Bewegung, die zu Unrecht beschimpft und ausgegrenzt werde. So seien auch die verbalen Angriffe auf die Kalker Gegendemonstranten als legitimer Versuch zu verstehen, sich Recht zu verschaffen. Man habe das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit und der freien Meinungsäußerung ausüben wollen, argumentierte auch Uckermanns Verteidiger.

Genauso agieren die rechten Aktivisten im Stadtrat oder bei ihren öffentlichen Aktionen. Ein politisches Thema wird zum Vorwand, um sich als verfolgter Fürsprecher angeblicher Bürgerinteressen aufzuspielen. So war Uckermann auch vor Gericht in seinen Monologen kaum zu stoppen: Er sei ein Opfer „politischer Strafverfolgung“, hier sei die „Polit-Justiz am Werk“, das alles sei „mit Bereichen der ehemaligen DDR zu vergleichen“.

Uckermann wurde zum dritten Mal verurteilt. Zwei Urteile sind rechtskräftig. 2009 war er wegen Körperverletzung verurteilt worden. Nun ist auch die Verurteilung wegen einer falschen eidesstattlichen Erklärung rechtswirksam, wie der Staatsanwalt und Richter am Montag ausführten. In einem noch laufenden Verfahren ist Uckermann wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Geldwäsche und Begünstigung einer Straftat angeklagt. Hauptbeschuldigter ist in diesem Verfahren sein Bruder. Der Politiker kündigte am Montag noch im Gericht an, dass er das Urteil wegen Beleidigung nicht akzeptieren und in die nächste Instanz gehen werde.

Das Amtsgericht hatte die Geldstrafe in 100 Tagessätze à 25 Euro aufgeteilt. Die niedrigen Tagessätze sind die Folge von Uckermanns Einkommensangaben. Als „selbstständiger Heilpraktiker“ und „freier Mitarbeiter bei Kollegen“ verdiene er 800 Euro im Monat. Die Sitzungsgelder, die Uckermann als Mitglied des Rates der Stadt Köln kassiert, werden nicht mitgerechnet. Der 43-Jährige gehört als Multifunktionär in vielen Ratsgremien zu den Nutznießern der Sitzungsgeld-Regelungen der Kommune.

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