Im Alter auswandernPflege in Thailand - was muss ich beachten?

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Sonne, Strand, Spaß: Viele Senioren erfüllen sich ihren Traum und wandern aus. Allerdings sollte man vorher gut kalkulieren.

Sonne, Strand, Spaß: Viele Senioren erfüllen sich ihren Traum und wandern aus. Allerdings sollte man vorher gut kalkulieren.

Den Lebensabend unter Palmen genießen - diese Aussicht verlockt viele Senioren. So sind die Rentenzahlungen ins Ausland laut Deutscher Rentenversicherung in den letzten zehn Jahren um 35 Prozent gestiegen. Vor allem Thailand ist ein beliebter Altersruhesitz. Demenzkranke und deren Angehörige hoffen in dem asiatischen Land auf eine günstigere und bessere Betreuung als in Deutschland.

Als Pionier gilt der Schweizer Sozialarbeiter und Gestalttherapeut Martin Woodtli, der 2003 sein Alzheimerzentrum Thailand gegründet hat. „Wir bieten Menschen mit Demenz eine 1:1-Betreuung rund um die Uhr“, so das Angebot. Woodtli lobt den herzlichen und respektvollen Umgang der Thailänder mit älteren Menschen - ein Respekt, der in deutschsprachigen Ländern oft vermisst wird.

Andere tun es Woodtli nach. Steffen Burkhard ist Geschäftsführer einer Pflege-Einrichtung im nordthailändischen Chiang Mai. „Zur Zeit haben wir nur einen Gast und wollen weiter wachsen. Es soll aber familiär bleiben, sechs Personen sind das Maximum“, sagt Burkard. Massagen, Ausflüge und Verpflegung sind im Angebot enthalten.

Vermissen sollen die Gäste ihre Heimat nicht: Auch die deutsche Kultur bleibt in der Einrichtung ein Stück weit erhalten. Auf Wunsch serviert man den Senioren Würstchen und Kartoffelsalat, das Personal spricht etwas Deutsch, und es gibt deutsche Zeitungen. Ein Service, der begeistert: „Unsere Kundin will in Thailand sterben und auf keinen Fall zurück“, so Steffen Burkard.

Auslands-Ruhestand ist nicht billig

Ohne ausreichend Kapital wird es allerdings nichts mit dem Ruhestand in Thailand. „Man sollte mit etwa 1800 bis 2200 Euro pro Monat rechnen“, erklärt Burkard. Für die Pflegekosten müssten Patienten komplett privat aufkommen. „Leute ohne die finanziellen Mittel müssen wir leider von vornherein ausschließen, um Probleme zu vermeiden.“

Auch wenn die Lebenskosten in Thailand etwa ein Drittel niedriger sind als hier: Wer mit Sack und Pack auswandern will, sollte genau kalkuliert haben - insbesondere für den Krankheits- und Pflegefall.

Ein kleiner Überblick, was Sie in Thailand beachten müssen:

Visum: Will man länger als 30 Tage in Thailand bleiben, benötigt man ein Visum. Infrage kommt vor allem das „Non Immigrant Visum“, gültig bis zu einem Jahr. Wer über 50 Jahre alt ist und eine Mindestrente von etwa 1200 Euro bezieht, kann das Visum vor Ort um jeweils ein Jahr verlängern lassen, ohne auszureisen. Sonst muss man nach 90 Tagen das Land kurz verlassen und wieder einreisen. Entscheidend ist nämlich der Einreisestempel. Die Visum-Kosten betragen bis zu 190 Euro, je nach Anzahl der Ein- und Ausreisen.

Alternativen wären eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder die thailändische Staatsbürgerschaft, allerdings sind diese schwer zu bekommen. Informationen bieten Portale wie „Leben in Thailand“ oder das thailändische Immigrationsbüro (mit Infos in englischer Sprache).

Die Mehrheit der Deutschen schließt die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen in einem kostengünstigen Pflegeheim im Ausland aus. Das geht aus einer repräsentativen Befragung von TNS-Emnid hervor. Der Umfrage zufolge lehnen 85 Prozent die Unterbringung von Verwandten in einem ausländischen Pflege- oder Altenheim kategorisch ab.

Sollten sie selbst zum Pflegefall werden, würden 75 Prozent der Befragten nicht im Ausland betreut werden wollen, knapp jeder fünfte macht seine Entscheidung allerdings von den Umständen abhängig.

Als Gründe gegen die Betreuung im Ausland nennen die Befragten vor allem, dass Angehörige „in der Nähe“ bleiben sollten (89 Prozent). Gut sieben von zehn Gegnern der Auslandspflege befürchten zudem Sprach- und Kommunikationshürden. Außerdem könne bei einer Betreuung im Ausland die Qualität der Pflege nicht überwacht werden.

Allerdings glaubten nur 56 Prozent, dass ihre Angehörigen im Ausland medizinisch schlechter versorgt würden als in Deutschland. Für die Umfrage interviewte TNS Emnid 1003 repräsentativ ausgewählte Bundesbürger ab 14 Jahren.

Rente: Die Rente wird ohne Einschränkungen weitergezahlt, wenn man sich nur vorübergehend im Ausland aufhält. „Vorübergehend ist der Aufenthalt dann, wenn er von vornherein zeitlich begrenzt ist und der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt“, erklärt Christian Koopmann von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Wer ganz nach Thailand auswandern möchte, sollte sich vorher mit seiner Rentenversicherung in Verbindung setzen, rät Koopmann. Im Normalfall wird die Altersrente auch in Thailand voll ausgezahlt, bei speziellen Renten und staatlichen Riester-Zuschüssen sind aber Abschläge möglich.

Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte, die in Thailand dauerhaft bleiben wollen, erhalten im Regelfall keine Leistungen: „Der Gesetzgeber hat diesen Anspruch auf sechs Wochen im Kalenderjahr und Notfallbehandlungen beschränkt“, erklärt Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband, der Interessenvertretung aller Kranken- und Pflegekassen. Der Anspruch entstehe aber nur, wenn der betroffene gesetzlich Versicherte sich wegen einer Vorerkrankung oder aufgrund seines Lebensalters nachweislich nicht privat absichern könne.

Eine Auslandskrankenversicherung ist für einen langfristigen Aufenthalt deshalb unabdingbar - zumal thailändische Krankenhäuser gegen Vorkasse behandeln.

Tipp: Wer sich in Deutschland nicht abmeldet, kann die Versicherung in der GKV in eine günstigere Anwartschaft umwandeln.

Auch bei privat Versicherten gibt es eine zeitliche Begrenzung: Für Reisen in außereuropäische Länder werden die Leistungen mindestens bis zu einem Monat, je nach Vertrag aber auch für einen längeren Zeitraum erbracht. Will man dauerhaft auswandern, ist bei vielen Verträgen entscheidend, ob man noch einen Wohnsitz in Deutschland behält. Auf jeden Fall sollten sich privat Krankenversicherte vorher ausführlich beraten lassen.

Pflegeversicherung: Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen zahlt die deutsche Pflegeversicherung Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach der Pflegestufe. Wird man von einer Pflegekraft begleitet, die einen Vertrag mit der Pflegekasse hat oder bei einem zugelassenen Pflegedienst beschäftigt ist, hat man ggf. auch Anspruch auf Grundpflege und häusliche Versorgung.

„Wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über eine Pflege im Ausland nachdenken, sollten sie sich in jedem Fall vorab mit ihrer Kasse in Verbindung setzen“, rät Claudia Widmaier. Dort klärt man ab, was im Einzelfall von der Pflegeversicherung übernommen werden kann. „Zudem sollten sich Betroffene unbedingt im Vorfeld über die Qualität der pflegerischen Versorgung vor Ort kundig machen“.

Wer als privat Versicherter später wieder nach Deutschland zurückkehren will, kann den Pflegeversicherungsvertrag aufrechterhalten und so die erworbenen Rechte sichern. Dazu müssen die Beiträge aber weiter gezahlt werden.

Einige Versicherer haben Zusatzprodukte entwickelt, die auch bei Pflege weltweit zahlen. Diese Policen sollen Lücken schließen, die noch bei der privaten staatlich geförderten Pflegetagegeldversicherung („Pflege-Bahr“) bestehen.

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