Abo

Recht auf BetreuungsplatzKita-Platz einklagen - was Eltern zusteht

Lesezeit 3 Minuten
Run auf die Kindertagesstätten: In den Städten ist es deutlich schwieriger einen Platz zu finden als auf dem Land.

Run auf die Kindertagesstätten: In den Städten ist es deutlich schwieriger einen Platz zu finden als auf dem Land.

Die gute Nachricht nützt längst nicht allen Eltern: Bundesweit soll es rund 20.000 Kita-Plätze mehr als benötigt geben - aber vor allem in westdeutschen Großstädten bleibt die Lage angespannt. Laut einer Umfrage der Innofact-Marktforschung glaubt nur jeder fünfte Erziehungsberechtigte, dass mit dem Rechtsanspruch ab 1. August 2013 genügend Angebote geschaffen werden. 57 Prozent der Eltern mit Kindern im Kita-Alter beschreiben die Suche als sehr schwierig oder schwierig.

Wer ab 1. August keinen passenden Betreuungsplatz für sein unter-dreijähriges Kind hat, dem bleibt als letzte Möglichkeit die Klage. Experten beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wann kommt eine Klage für Eltern in Frage?

Wenn eine Kita-Bewerbung von der Kommune abgelehnt wurde, sollten sich Eltern zunächst an das Jugendamt wenden und dort Widerspruch einlegen. Falls das Jugendamt keinen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter zur Verfügung stellen kann, wird ein entsprechender Bescheid ausgestellt. „Mit diesem Bescheid können Eltern die Stadt oder die Gemeinde, vertreten durch das Jugendamt, beim zuständigen Verwaltungsgericht verklagen“, erläutert der Siegburger Rechtsanwalt Kai Solmecke, der auch die Roland-Rechtsschutzversicherung berät.

Welche Abstriche müssen Eltern hinnehmen?

Kann die Kommune nicht den gewünschten Kita-Platz vermitteln, muss sie zunächst ein Ersatzangebot machen. Eltern sollten sich zwar kompromissbereit zeigen, allzu groß müssen die Abstriche aber nicht sein. Zumutbar sollte nicht nur die Entfernung zur Kita sein, sondern auch die Gruppengröße, erklärt Constanze Würfel, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wie genau der Betreuungsschlüssel ist, wie viele Kinder pro Betreuer also maximal in einer Gruppe sein dürfen, sei je nach Bundesland unterschiedlich.

Wie weit darf der Betreuungsplatz entfernt sein?

Viel länger als eine halbe Stunde darf der Weg zur Kita nach geltender Rechtsprechung nicht dauern. Entscheidend sei die Zeit, nicht die Kilometerzahl, sagt Fachanwältin Constanze Würfel. Können sich die Eltern zum Beispiel kein Auto leisten, muss die Strecke eben entsprechend kürzer sein - Hauptsache, das Kind ist morgens nicht deutlich länger als eine halbe Stunde unterwegs.

Schlägt die Kommune auch Tagesmütter vor?

Die Kommune kann den Eltern nicht nur eine alternative Kita vorschlagen, sondern auch eine Tagesmutter. „Wenn dieses Angebot gemacht wird, ist das zu akzeptieren“, sagt Constanze Würfel vom DAV. Ist die Tagesmutter ausgebildet und qualifiziert, und ist auch die Entfernung zu ihrer Wohnung nicht zu groß, dürfen die Eltern die Alternative nicht ablehnen. „Wenn ich das nicht annehme, habe ich mein Recht verwirkt.“

Können sich Eltern die Mehrkosten zurückholen?

Soweit den Eltern kein Betreuungsplatz von der Kommune zugewiesen wird, können die Eltern die Betreuung privat organisieren. „Dann können sie beantragen, dass die Mehrkosten, die durch die private Betreuung im Vergleich zu einem kommunalen Betreuungsplatz entstehen, von der Kommune erstattet werden“, sagt Rechtsanwältin Gabriele Wahnschapp, die Eltern bei Kita-Klagen betreut.

Wie genau funktioniert das Eilverfahren?

Hat die Stadt oder Gemeinde den Antrag auf einen Kitaplatz abgelehnt, kann es Monate dauern, bis der Widerspruch der Eltern Früchte trägt. Ein einstweiliger Rechtsschutzantrag, auch Eilverfahren genannt, kann die Vermittlung beschleunigen. Darauf weist Constanze Würfel vom DAV hin. Eltern sollten dann parallel zum Widerspruch einen einstweiligen Rechtsschutzantrag bei Gericht stellen. Denn das Gericht muss kurzfristig entscheiden. „Die Erfahrung zeigt, dass das innerhalb von vier bis sechs Wochen passiert“, sagt Würfel.

Allerdings müssen für dieses Eilverfahren vor Gericht zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Eltern haben Anspruch auf einen Kitaplatz, und es ist dringend. „Das Prozessrisiko ist gering“, beruhigt Würfel. „Denn ab dem 1. August ist der Rechtsanspruch ja eindeutig.“ Dass die Zeit drängt, lasse sich etwa durch einen Arbeitsvertrag nachweisen.

Wird von den Kommunen viel schöngerechnet“?

Soweit die Kommunen hier nicht korrekte Angaben erteilen, wird dies in den folgenden Klageverfahren relativ leicht überprüfbar sein. „Wobei wir die praktische Erfahrung gemacht haben, dass sich die meisten Kommunen sehr bemühen und nach Alternativen suchen“, berichtet Familienrechtsanwältin Gabriele Wahnschapp.

(gs/dpa)

Wie Eltern Schritt für Schritt bei einer Klage vorgehen sollten, erklärt unsere Bildergalerie:

KStA abonnieren